Heil- und Sonderpädagogik
Die Heil- und Sonderpädagogik beschäftigt sich mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einem besonderem Bildungs- und Entwicklungsbedarf. Die beiden Begrifflichkeiten „Heil- und Sonderpädagogik“ werden in der Schweiz je nach historischer Tradition unterschiedlich beansprucht. Als nationale Agentur verwendet das SZH die Begriffe Heil- und Sonderpädagogik synonym, um sowohl alle Altersgruppen des Kientels als auch schulische und ausserschulische Aspekte zu berücksichtigen.
Ein besonderer Bildungsbedarf liegt vor, wenn festgestellt wird, dass die Schulung einer Person eingeschränkt oder gefährdet ist oder dass Kinder- und Jugendliche dem Unterricht in der Regelschule ohne spezifische Unterstützung nicht, nicht mehr, noch nicht oder nie wird folgen können. Der Begriff Entwicklungsbedarf bezieht sich schwerpunktmässig auf die lebenspraktischen Bereiche. Zudem beschäftigt sich die Heil- und Sonderpädagogik mit Kindern und Jugendlichen, welche nachweislich grosse Schwierigkeiten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungsvermögen aufweisen.
Die Sozialpädagogik beschäftigt sich teilweise mit dem gleichen Klientel wie die Heil- und Sonderpädagogik, jedoch vorwiegend im ausserschulischen, ausserfamilialen Bereich und mit erwachsenen Menschen mit einer Behinderung.
Weitere Informationen: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)