Diplomanerkennung
Anerkennung ausländischer Diplome
Heilpädagogische Ausbildungen in den Nachbarländern der Schweiz und im übrigen Europa unterscheiden sich zum Teil wesentlich von Schweizer Abschlüssen.
Seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Juni 2002 dürfen sich Personen im EU-Raum überall da zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit niederlassen, wo sie es wünschen. Reglementierte Berufe (z.B. Schulische Heilpädagogik, Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie oder Psychomotoriktherapie) müssen jedoch dem Schweizer Standard entsprechen.
Personen mit ausländischem Diplom müssen bei einer Anstellung im Bereich Heilpädagogik bei der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein Gesuch auf Gleichwertigkeitserklärung ihrer mitgebrachten Ausbildung stellen. Die Überprüfung und Anerkennung dieser Diplome wird von der EDK durchgeführt. Informationen zum Anerkennungsverfahren findet man auf der Homepage der EDK.
Informationen für Heil- und Sonderpädagogen aus Deutschland
In heil-, sonder- und sozialpädagogischen Berufen gab es in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl an Stellensuchenden aus Deutschland. Berufsbezeichnungen sowie Tätigkeitsfelder zwischen den beiden Ländern unterscheiden sich zum Teil ziemlich stark. Das SZH hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Berufsbildung (BBT) ein Papier verfasst, welches Stellensuchenden aus Deutschland Informationen zur Ausbildung, den Tätigkeitsfeldern und der Diplomanerkennung im heil-, sonder- und sozialpädagogischen Bereich vermittelt.