Abklärung, Diagnose und Entscheid
Für die Abklärungen, Diagnosen, Behandlungen und Beratungen bestehen in den Kantonen entsprechende Stellen (u.a. Schulpsychologische Dienste). Eine Sonderschulung erfolgt nach einem Antrag, Abklärungen und einem Zuweisungsentscheid. Anträge stellen können in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Spezialdienste (z.B. Schulpsychologische Dienste), Schulbehörden, Vormundschaftsbehörden. In mehr als der Hälfte der Kantone können auch die Eltern Anträge für eine Zuweisung in eine Sonderschule stellen.
Abklärungen und Entscheide:
Für die Abklärungen sind in allen Kantonen Schulpsychologische Dienste, Kinder- und Jugendpsychologische Dienste oder andere Fachleute zuständig.
Ob ein Kind mit besonderen Bildungsbedürfnissen eine Regelschule (integrative Schulung) oder eine Sonderschule besucht, wird nicht nach einheitlichen nationalen Regelungen entschieden. Je nach kantonalen Regelungen und abhängig von den kantonalen Angeboten sind an einem solchen Entscheid in der Regel die Eltern, die Schule, Lehrerinnen und Lehrer sowie Fachstellen beteiligt.
Am Ende entscheiden die kantonalen Schulbehörden, ob für ein Kind oder einen Jugendlichen eine Sonderschulung geeignet ist.
Zukünftige Abklärung:
Im Rahmen der Regelung der interkantonalen Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich entwickelt ein Projektteam ein standardisiertes Abklärungsverfahren zur Ermittlung des individuellen Bildungs- und Entwicklungsbedarfs von Kindern und Jugendlichen.
Grundlage des Verfahrens bildet die International Classification of Functioning (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), insbesondere die Kinder- und Jugendlichenversion (ICF-CY) und weitere Klassifikationssysteme wie die International Classification of Diseases (ICD-10).
Das Verfahren soll es in Zukunft den Kantonen erlauben, für Kindern und Jugendlichen, die verstärkte sonderpädagogische Massnahmen benötigen, individuelle Ressourcen im Rahmen der heilpädagogischen Frühbereich, der Regelschule, Sonderklasse oder Sonderschule zuzuweisen. Im Rahmen eines Pilotversuches zur Entwicklung des standardisierten Verfahrens werden Erfassungsinstrumente für den Frühbereich, die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II entwickelt.
Voraussichtlich wird das neue standardisierte Abklärungsverfahren nach der Vernehmlassungsphase im Jahr 2011 zum Einsatz kommen.