Sonderpädagogisches Grundangebot

Für die besondere Unterstützung und Bildung und deren Finanzierung sind die Kantone zuständig. Diese umfasst die

  • Heilpädagogische Früherziehung: In der heilpädagogischen Früherziehung werden Kinder mit Behinderungen, mit Entwicklungsverzögerungen, -einschränkungen oder -gefährdungen behandelt. Die Unterstützungsmassnahmen können für Kinder ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt im familiären Kontext erfolgen.

  • Integrative Schulung: Voll- oder teilzeitliche Integration von Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in einer Regelklasse durch die Nutzung sonderpädagogischer Massnahmen.

  • Sonderklassen: Sind Klassen, die nur Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf aufnehmen (z.B. Einführungsklassen, Kleinklassen auf der Primarstufe, Werkklassen auf der Sekundarstufe I). Sonderklassen werden jedoch nur noch in einzelnen Kantonen geführt.

  • Sonderschule / Heime: Sonderschulen haben sich auf bestimmt Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie unterstehen einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie können zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.

  • Pädagogisch-therapeutischen Angebote wie Logopädie und Psychomotoriktherapie: In der Logopädie werden Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, der Kommunikation, des Redeflusses und der Stimme sowie der Legasthenie diagnostiziert. Die Psychomotoriktherapie befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Wahrnehmen, Fühlen, Denken, Bewegen und Verhalten, sowie in ihrem körperlichen Ausdruck. Bei beiden pädagogisch-therapeutischen Angeboten werden die dazu notwenigen Therapiemassnahmen geplant, durchgeführt und ausgewertet.