Projekt Qualitätsrichtlinien
Wie soll das sonderpädagogische Angebot ausgestaltet werden? Welche Qualität sollen Sonderschulen, heilpädagogische Dienste, integrative und pädagogisch-therapeutische Massnahmen aufweisen?
Die „Qualitätsrichtlinien für das sonderpädagogische Angebot (0-20 Jahre) – Empfehlungen aus der Sicht der Leistungsanbieter“ definieren Rahmenbedingungen, die bei Einhaltung wesentlich zu einer hohen Qualität der Leistungserbringung beitragen. Es ist die Meinung, dass die einzelnen Behinderten-, Fach- und Berufsverbände die Qualitätsrichtlinien mit konkreteren Inhalten ergänzen (siehe z.B. Berufsverband der Früherzieherinnen und Früherzieher BVF).
Die Qualitätsrichtlinien für das sonderpädagogische Angebot wurden unter der Leitung des SZH erarbeitet. Ein Vorprojekt (2003-2004) legte den Grundstein für die vorliegenden Qualitätsrichtlinien (2004-2006), die von einer Arbeitsgruppe entwickelt wurde, die aus Vertreterinnen und Vertretern von Behinderten-, Fach- und Berufsverbänden, Zuständigen der Sonderschulung einiger Kantone sowie Mitarbeitenden des SZH zusammengesetzt war.
Weitere Informationen
- Qualitätsrichtlinien für das sonderpädagogische Angebot (pdf)
- Abgottspon, D. et. al. (2004). Standards im sonderpädagogischen Angebot (obligatorische Bildungsstufe) = Standards pour l'offre en pédagogie spécialisée (niveau de formation obligatoire): Bericht zur 1. Projektphase: Begründung, Leitprinzipien und Kriteriensystem = Compte-rendu de la 1ère phase de projet: Fondements, lignes directrices et critères. Luzern: Edition SZH/CSPS (pdf)