Perspektiven

Verglichen mit fachbezogenem Unterricht in der Primar- und Sekundarstufe (obligatorische Schule) ist die Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit sowie die Berufsausbildung für behinderte Menschen nur wenig entwickelt. Die Frage nach den anschließenden Ausbildungsmöglichkeiten und den beruflichen Perspektiven stellt sich für die Betroffenen je nach Art seiner, bzw. ihrer, Behinderung anders.

Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG):
Für Jugendliche mit Problemen in der Schule und in der Ausbildung bietet das Berufsausbildungsgesetz vom 1. Januar 2004 die Möglichkeit zu einer Erstausbildung in unterschiedlichen Bereichen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Bescheinigung.
Es gibt weitere Angebote für Jugendliche, die die Anforderungen für die staatliche Bescheinung nicht erbringen können; beispielsweise eine praktische Ausbildung gemäss INSOS.

Berufliche Orientierung:
In allen Fällen stellen die kantonalen Einrichtungen zur beruflichen Orientierung und ggf. die IV-Stellen zur beruflichen Orientierung die besten Ressourcen bei der Berufswahl dar. Die berufliche Orientierung wird von den kantonalen IV-Stellen (IVG Art. 57, d) geleistet.

Finanzielle Unterstützung:
Trotz Inkrafttretens des NFA (Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen) am 1. Januar 2008, muss darauf hingewiesen werden, dass die Invalidenversicherung (IV) für die Erstattung zusätzlicher Kosten aufgrund der Erstausbildung der Jugendlichen, die die Kriterien der IV (der Art. 16 IVG ist immer noch in Kraft) erfüllen, zuständig bleibt.