Heilpädagogik Aktuell
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www.egalite-handicap.ch
Während der Abstimmungskampagne über die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" wurde viel über Behindertengleichstellung berichtet. Viele Menschen in der Schweiz haben überhaupt zum ersten Mal erfahren, wie Behinderte heute immer noch tagtäglich ausgegrenzt werden. Inzwischen gibt es trotz Ablehnung der Initiative ein neues Recht der Behindertengleichstellung, das insbesondere aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz besteht. Egalité Handicap, die Schweizerische Fachstelle der Behindertenorganisationen für Fragen betreffend der Gleichstellung verfügt über eine neue Website: www.egalite-handicap.ch. Dort erhalten Betroffene, Medien, Unternehmen, Behörden, Politiker und Studierende sowie weitere Interessierte umfangreiche Informationen. Die wichtigsten Themen sind das Behindertengleichstellungsrecht in der Schweiz, im Ausland und auf internationaler Ebene, konkrete Diskriminierungsfälle, die im Rahmen der unentgeltlichen Rechtsberatung von Egalité Handicap behandelt werden, laufende Gesetzgebungsverfahren, die Positionen der Behindertenorganisationen und vieles mehr.
> Informationen: Égalité Handicap, Marktgasse 31, 3011 Bern.
PISA 2003: Ergebnisse bald bekannt
Die Ergebnisse in der Lese- und in der naturwissenschaftlichen Kompetenz der PISA-Studie im Jahr 2000 waren für die Schweiz wenig erfreulich. Wie in kaum einem anderen Vergleichsland zeigte sich in der Schweiz ein hoher Einflussfaktor der sozialen und kulturellen Herkunft der Schülerinnen und Schüler. Die dadurch ausgelösten vielfältigen bildungspolitischen Diskussionen gipfelten u.a. im Aktionsplan der EDK "PISA 2000-Folgemassnahmen". Wie weit die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen in den Kantonen realisiert wird, wird zurzeit in einer Umfrage erhoben und soll in einem Bericht anfangs November 2004 publiziert werden. Ebenfalls erwartet werden in Bälde die Ergebnisse zu PISA 2003. Der zweite Zyklus des Projekts legt den Schwerpunkt auf Mathematik. Neu können auch die Leistungen der Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer Problemlösekompetenzen ausgewiesen werden. Ein erster nationaler Bericht wird gleichzeitig mit dem Erscheinen des internationalen Berichts der OECD am 7. Dezember 2004 veröffentlicht, ein zweiter, längerer Bericht sowie eine Synthese sind für April 2005 vorgesehen.
Informationen: PISA.ch INFO, August 2004. Nationale Projektleitung: Huguette McCluskey, Bundesamt für Statistik, 10, Espace de l'Europe, 2010 Neuenburg, www.pisa.admin.ch.
Leitgedanken zu Psychotherapie und Beratung bei erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung und deren Umfeld
Unter der Leitung der Fachstelle Lebensräume hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus Sozial- und Heilpädagoginnen, Psychiatern und Psychotherapeutinnen in der deutschsprachigen Schweiz Leitgedanken erarbeitet, welche Therapierenden und Institutionen behilflich sein können, wenn es um Fragen bezüglich Psychotherapie und Beratung bei Menschen mit geistiger Behinderung geht. Seit der Tagung im Dezember 2001 zum Thema "Psychotherapie bei Menschen mit geistiger Behinderung" ist das Bedürfnis nach vermehrten Therapieplätzen und der Vermittlung von Fachpersonen bekannt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es zu wenige Psychologinnen, Psychiater und Psychotherapeutinnen gibt, die mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten. Im Anhang der Leitgedanken findet sich eine Liste von im deutschsprachigen Raum tätigen Heilpädagoginnen und Psychotherapeuten sowie eine aktuelle Literaturliste zum Thema.
> Informationen: Fachstelle Lebensräume, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich, Tel: 01 201 11 67, [email protected].
Cerebralpreis 2004 geht an Ursula Roos
Die Schweizerische Stiftung für das cerebral gelähmte Kind vergibt jedes Jahr den so genannten "Cerebralpreis", ein Anerkennungspreis für Personen oder Institutionen, die sich besonders in den Dienst behinderter Menschen stellen. Im Jahr 2004 geht der Preis an Ursula Roos, Leiterin der "Sonnegg" in Zumholz FR. Als ehemalige Institutions- und Schulleiterin des Schulheims "Les Buissonnets" in Fribourg hat sie sich 1988 mit der Wohn- und Werkgenossenschaft "Sonnegg" einen Traum erfüllt. Sie leitet die Institution, die für acht erwachsene Behinderte gemütlichen Wohn- und Lebensraum und einen sinnvollen Arbeitsplatz bieten möchte, bietet aber auch Kurse in Kommunikationstraining und Supervision an.
>> Quelle: Merci cerebral, 2/2004.
Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband: neue Adresse
Der Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopäden-Verband DLV, unabhängiger Dachverband der Deutschschweizer Berufsverbände der Logopädinnen und Logopäden, ist umgezogen. Seit Ende April 2004 befindet sich die Geschäftstelle in Winterthur (Adresse unten). Im DLV sind 14 regionale Deutschschweizer Berufsverbände diplomierter Logopädinnen und Logopäden zusammengeschlossen. Der DLV kümmert sich um die Anliegen der Logopädinnen und Logopäden sowohl regional als auch national und verfolgt das Ziel, Logopädie als wichtige Dienstleistung in verschiedenartigen Institutionen zu fördern und weiterzuentwickeln.
>> Information: Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband DLV, Zur Kesselschmiede 31, 8400 Winterthur, Tel: 052 202 24 80, Fax: 052 202 24 81, : [email protected].
www.psychomotorik-therapie.ch
Der Berufsverband Schweizer Psychomotorik-Therapeutinnen und -Therapeuten astp wurde 1972 gegründet und besteht in seiner jetzigen Form seit Januar 1996. Drei Sektionen (Westschweiz/Tessin, Zentralschweiz und Ostschweiz) übernehmen die regionalen und kantonalen Aufgaben. Über die neu eröffnete Website können sich Interessierte auf Deutsch und Französisch über Inhalte der Psychomotorik-Therapie und über Therapie-Standorte informieren.
>> Informationen: Sekretariat des Verbandes Schweizer Psychomotorik-Therapeutinnen und -Therapeuten astp, Tel: 024 472 99 46, : [email protected].
DELEGA: Verbands-Auflösung und Perspektiven
Am 17.März 2004 trafen sich die Delegierten aus 10 Kantonen zur jährlichen Generalversammlung der DELEGA (Delegiertenkonferenz der kantonalen Legasthenie-Therapeutinnen-Verbände). Nach eingehender Beurteilung der Lage wurde mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen beschlossen, den Verband Ende Juni 2004 aufzulösen. Die Akten werden im Archiv der Gosteli-Stiftung aufbewahrt.
Die Homepage der DELEGA wurde entsprechend Ende Juni abgeschaltet, die kantonalen Verbände eröffnen je nach Bedarf ihre eigenen Homepages, so z.B. der Verband der Heilpädagogischen Fachlehrerinnen und Fachlehrer des Kantons Zürich VHFLZ. Im Kanton Bern haben sich ebenfalls am 17. März 2004 verschiedene kantonale Verbände zum vhl-be (Verein heilpädagogisch tätiger Lehrpersonen) zusammengeschlossen. In anderen Kantonen bleiben die Verbände überwiegend eigenständig. Der Kanton Aargau regte des Weiteren an, in Zukunft für interessierte Ex-DELEGA Mitglieder lose Treffen durchzuführen. 2005 wird im Kanton St. Gallen eine Zusammenkunft organisiert.
Broschüre zur Pränataldiagnostik von der Lebenshilfe Österreich
Die Lebenshilfe Österreich erstellte eine empfehlenswerte Broschüre, die sich konkret mit dem Thema der Pränatal- und Implantationsdiagnostik auseinandersetzt. Die 2. überarbeitete und aktualisierte Auflage "Rasterfahndung nach behindertem Leben" beleuchtet die Frage, inwieweit eine Bedrohung des menschlichen Lebens besteht, wenn ethische Parameter im Hinblick auf behindertes menschliches Leben dem biomedizinischen und biotechnischen Fortschritten nicht standhalten können. Im Kern der Broschüre befindet sich ein herausnehmbares Glossar, das die Leserschaft übersichtlich in die wichtigsten Begriffe von Biomedizin und Biotechnik einführt.
>> Informationen: Lebenshilfe Österreich, Förstergasse 6, A-1020 Wien, : [email protected].
Deutsche Sprachentwicklungsstudie
Die ersten Wein- und Schreilaute von Babys sind sehr variationsreich und verändern sich in den ersten Lebenswochen in ganz spezieller Weise. Die medizinische Anthropologin Kathleen Wermke entwickelte im Zentrum für vorsprachliche Entwicklung und Entwicklungsstörungen der Universität Würzburg eine Software für die Analyse früher Äusserungen von Babys. Die Forscherin errechnete aus dem Wein- und Schreilauten differenzierte "Melodien" und ermittelte strukturelle Veränderungen im Verlauf der ersten sechs Lebensmonate. Im Rahmen der "Deutschen Sprachentwicklungsstudie" überprüfte sie zudem, ob sich aus den Mustern Rückschlüsse auf die anschliessende Sprachentwicklung der Kinder ziehen lassen. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass eine Differenzierung der Schreimelodien ein zentraler Teil der vorsprachlichen Entwicklung ausmacht. Fehlen bestimmte "Schreimuster", kann das ein Zeichen für eine Entwicklungsverzögerung sein und somit ein Risikofaktor für die spätere Sprachentwicklung. Je variantenreicher dagegen das Weinen eines Säuglings ist, umso bessere Aussichten bestehen für eine adäquate Sprachentwicklung.
>> Informationen: Studienkoordination, PD Dr. Henrike Hultsch & Jeannine Kattner, : [email protected] oder: Deutsche Sprachentwicklungsstudie, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Lindenhof des Krankenhauses Lichtenberg, Gotlindestraße 2-20, D-10365 Berlin (Lichtenberg).
avanti girls - Angebot für behinderte Mädchen
Das Selbsthilfeprojekt avanti donne ist ein Angebot von behinderten Frauen für behinderte Frauen. Hauptziele sind die Verbesserung von Lebensqualität und die Gleichstellung von behinderten Frauen und Mädchen in Gesellschaft und Arbeitswelt. Die nun zweijährige Erfahrung mit avanti donne hat gezeigt, dass für behinderte Mädchen ein differenzierteres Konzept und Angebot notwendig ist. Seit dem 1. Januar 2004 besteht deshalb neu ein Angebot für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung unter dem Namen "avanti girls", welches Online-Beratung, Informationen und die Vernetzung behinderter Mädchen untereinander anbietet und fördert. Ab Herbst 2004 steht auch eine eigene Homepage zur Verfügung.
>> Information: Gabi Syed, Projektleitung avanti girls, Ulmenstr. 28, 6003 Luzern, Tel: 0848 444 888, : [email protected].
Schulische Integration : Kurzfilme aus Basel-Stadt
Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt informiert mit fünf Kurzfilmen über die Möglichkeiten integrativer Schulung für Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Behinderungsarten. Szenen aus dem Schulalltag, Aussagen von Schülerinnen und Schülern, Lehrpersonen und Eltern vermitteln einen Eindruck davon, was auf jene zukommt, die sich auf integrative Schulung einlassen und mit welchen Hilfen und Unterstützungen sie rechnen können. Die Filme richten sich an Fachpersonen und Interessierte und entstanden in enger Zusammenarbeit mit Schulen und Behörden des Kantons Basel-Landschaft.
>> Informationen: Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Abteilung Sonderpädagogik, Leimenstr. 1, 4001 Basel, Tel: 061 267 67 03, : [email protected].
Ideenkatalog 2004 der Kinderlobby Schweiz
Bereits zum 11. Mal feiert die Schweiz am 20. November den Tag des Kindes. Auch dieses Jahr publiziert die Kinderlobby Schweiz den Ideenkatalog, der das diesjährige Thema der Partizipation von Kindern aus anderen Kulturen aufgreift und neben Hintergrundinformationen auch praktische Tipps liefert. Dieser Katalog bietet Beiträge verschiedener Autorinnen und Autoren zum Jahresmotto "Wir sind da! Kinder aus anderen Ländern wirken mit" Es kommen direkt Betroffene, Kinder und Erwachsene, Inländerinnen und Fremdländer, zu Wort. Die Themen Integration, Schule, Freizeit und Recht werden berücksichtigt. Das Heft ist ein nützliches Nachschlagewerk für alle, die mit Kindern arbeiten und dient als Planungshilfe für Aktionen zum Tag des Kindes.
>> Bestelladresse: Kinderlobby Schweiz, Postfach 416, 5600 Lenzburg, Tel: 062 888 01 88, Fax 062 888 01 01, : [email protected].
Wenn das Wort kein Ende nimmt - bewährte Sprechhilfen für Stotterer
800'000 Menschen in Deutschland, 60 Millionen weltweit und viermal mehr Männer als Frauen haben Probleme mit ihrem Redefluss; sie alle stottern. Neben dem steten Gefühl, die Sprechkontrolle zu verlieren, wirken sich die vielen gescheiterten Therapien auf die Lebensgeschichte zusätzlich negativ aus. Es ist schwierig, eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte und dann auch wirksame Therapie unter den ca. 250 angebotenen Behandlungsformen herauszusuchen. Die These: "Stottern ist bei Erwachsenen in der Regel nicht heilbar, aber weitgehend kontrollierbar" konnte mittels einer Studie an der Uniklinik Aachen, lanciert von der Bundesvereinigung Stotterer Selbsthilfe untermauert werden. Mit dem Programm Pevos kommen zwei an der Aachener Uniklinik bewährte Sprechhilfen zum Einsatz: Fluency Shaping (ist eine Art Hilfssprache, die durch weicheren Stimmeinsatz, Dehnung der Vokale, Minderung der Muskelanspannung und Atemkontrolle eingeübt wird) und Stottermodifikation, auch Nichtvermeidungsansatz genannt (die betroffene Person greift nur dann in sein Sprechen ein, wenn sie ins Stolpern gerät, ansonsten bleibt die Sprache unbeeinflusst). Werden diese beiden Ansätze miteinander verbunden, besteht die Möglichkeit für die Patientinnen und Patienten, eine Entlastung in angespannten Sprechsituationen zu erfahren.
>> Information: Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V., Informations- und Beratungsstelle, Gereonswall 112, D-50670 Köln, : [email protected].
Plakat-Serie: Kommunikation mit Schwerhörigen leicht gemacht
Leben ohne Ton und trotzdem mit der Umwelt im Dialog bleiben? In dieser schwierigen Situation befinden sich rund 500'000 Hörbehinderte in der Schweiz. Durch gute Beobachtung, Ablesen und High-Tech-Hörhilfen können sie vieles kompensieren. Trotzdem sind die Kommunikationsprobleme noch nicht restlos gelöst. In der Bevölkerung ist zu wenig bekannt, wie man mit Hörbehinderten ein einwandfreies Gespräch führen kann. Der Schweizerische Gehörlosenbund und die Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK) hat die landesweite Plakatkampagne "Sehen zum Verstehen" lanciert. Illustrierte A3-Plakate zeigen klar und deutlich die wichtigsten Grundregeln. So sollte man zum Beispiel das Gesicht dem Licht zuwenden, Hintergrundgeräusche ausschalten, in gleichmässigem Rhythmus und in kurzen Sätzen sprechen etc. Technische Hilfsmittel wie SMS können eine wertvolle Hilfe sein. Die Plakate hängen in öffentlichen Gebäuden wie Poststellen, Bibliotheken, Schulen, Einkaufszentren und Banken.
Adresslisten für Individualferien
Die Vereinigung Cerebral Schweiz fördert, vertritt und koordiniert gesamtschweizerisch die Anliegen der Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen und /oder Mehrfachbehinderung, ihrer Angehörigen und der Fachleute. Seit Februar 2004 stellt die Vereinigung eine überarbeitete Fassung ihrer Adressliste für Individualferien zur Verfügung. Im Angebot ist eine reiche Auswahl von rollstuhlgängigen Hotels und Familienzimmer in Jugendherbergen in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Die meisten Adressen wurden neu mit Internet und E-Mailadressen versehen. Auch die Pro Infirmis bietet auf ihrer Homepage eine umfassende Link-Sammlung zum Thema Reisen an.
>> Informationen: Vereinigung Cerebral Schweiz, Zuchwilerstrasse 43, Postfach 645, 4501 Solothurn, Tel: 032 622 22 21, : [email protected].
SBB-Broschüre "Reisende mit Handicap" 2004
Die Ausgabe 2004 der SBB-Broschüre für Reisende mit Behinderung ist ab sofort in den Sprachen deutsch, französisch und italienisch beim Call Center Handicap in Brig erhältlich. Die Schrift informiert über Stützpunktbahnhöfe und ihren jeweiligen Ausrüstungsstandard, z.B. rollstuhlgängige Toiletten, stufenlosen Perronzugang oder Mobillift als Einstiegshilfe.
>> Informationen: Call Center Handicap in Brig, Gratistelefonnummer: 0800 007 102, Fax 0512 25 70 90, : [email protected].
Internationaler Tag der behinderten Menschen
Der "Internationale Tag der behinderten Menschen" wurde 1991 von der UNO eingeführt und seither in zahlreichen Ländern begangen. In der Schweiz erhält dieser Tag seit Jahren vor allem durch kleinere Veranstaltungen auf lokaler und regionaler Ebene seinen Charakter. Auch dieses Jahr sind alle Organisationen im Behindertenbereich aufgerufen, rund um den 3. Dezember 2004 in Erscheinung und an die Öffentlichkeit zu treten. Das diesjährige Motto lautet: "Am gesellschaftlichen Leben teilnehmen". Ideen für Aktionen können bei der Dachorganisationskonferenz der privaten Behindertenhilfe DOK eingeholt werden. Alle Gruppierungen, die eine Veranstaltung irgendwelcher Art organisieren, sollten dies der Koordination halber der Pro Infirmis mitteilen.
>> Informationen: DOK, Bürglistr. 11, 8002 Zürich, Tel: 01 201 58 26. Meldungen von Aktionen nimmt entgegen: Pro Infirmis, Stefanie Huber, Feldeggstr. 71, Postfach 1332, 8032 Zürich, Tel: 01 388 26 54, Fax: 01 388 26 00, : [email protected].
Grossbritannien: Disability Discrimination Act
In Grossbritannien setzt das "House of Lords" (höchste richterliche Instanz) ein Meilenstein für die Integration behinderter Menschen im Erwerbsleben. Die "Law Lords" haben die Pflichten der Arbeitgeber näher umschrieben, die sich in Situationen zu erfüllen haben, in denen eine im Erwerbsleben stehende Person aufgrund einer Behinderung plötzlich nicht mehr in der Lage ist, die bisherige Tätigkeit auszuüben. Das relevante Gesetz ("Disability Discrimination Act 1995") verlangt vom Arbeitgeber angemessene Massnahmen, damit die behinderte Person ihren Job weiterhin ausüben kann. In einem vorliegenden Fall konkretisierten die "Law Lords" diese Bestimmung insofern, als sie eine Pflicht zur Aufnahme an einer anderen Stelle innerhalb des Betriebs bejahten, auch wenn diese besser bezahlt ist, soweit die Person mit einer Behinderung dafür kompetent ist.
>> Informationen: Égalité Handicap, Marktgasse 31, 3011 Bern.
NFP 56: "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz"
Der Schweizerische Nationalfond (www.snf.ch) hat im Juli 2004 das Nationale Forschungsprogramm NFP 56 "Sprachenvielfalt und Sprachkompetenz in der Schweiz" ausgeschrieben. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK hat in der vergangenen Zeit wichtige Beschlüsse verabschiedet, welche die Gestaltung des Sprachenunterrichts in der Schweiz in hohem Ausmass beeinflussen werden. Die EDK zeigt dementsprechend ein hohes Interesse an diesem Programm. Projektvorschläge im Rahmen des NFP 56, die einen Beitrag zu den Fragen liefern, die sich im Zusammenhang mit der Verbesserung, Vorverlegung und Intensivierung des "Sprachenlernens/Spracherwerbs für alle" vordergründig stellen, werden priorisiert behandelt. An der Informationsveranstaltung zum NFP 56 vom 12. Oktober 2004 im Hotel Kreuz in Bern können sich interessierte Forscherinnen und Forscher aus erster Hand über die Thematik dieses Forschungsprogrammes informieren. Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldeschluss ist der 24. September 2004.
>> Informationen und Anmeldung.
Mittel für Behindertenpädagogik werden knapper
Die Existenz der universitären Behindertenpädagogik ist in Deutschland vehement einem neuen Abbau ausgesetzt. Grund ist diesmal die Hochschulentwicklung, die den Aufbau von Eliteuniversitäten mit dem Qualitätskriterium "Exzellenz" beschlossen hat. Im Zuge davon werden die Mittel für "normal arbeitende Hochschulen" noch knapper. Sonderpädagogische Forschungsbereiche werden schon heute weniger dotiert als die so genannten Innovationsrichtungen. Der Anspruch an Qualität und Leistungssteigerung ist aber gestiegen. Als Zeichen für einen Abstieg sind die Schliessung von sonderpädagogischen Studiengängen und die aktuelle Reduzierung von Ausbildungskapazitäten zu werten. In der Schweiz hat Avenir Suisse diesen Frühling drei Szenarien vorgelegt zur Umsetzung ebendieses Hochschulmodells.
>> Informationen hier oder hier.
"Just do ICT!": Sonderausstellung der SFIB an der WORLDDIDAC
Vom 27. bis 29. Oktober 2004 treffen sich in Basel Fachleute der Aus- und Weiterbildung aus aller Welt an der international führenden Fachmesse für Lehrmittel, Aus- und Weiterbildung WORLDDIDAC. Die Schweizerische Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen SFIB präsentiert an der WORLDDIDAC eine Sonderausstellung zum Thema "Just do ICT" und ermöglicht, verschiedenen Partnern aus Bund, Kantonen und der Privatwirtschaft ihre Aktivitäten und Informations-Angebote vorzustellen, die im Schulunterricht eingebunden werden können.
>> Informationen: Caroline Delacrétaz, SFIB, Erlachstr. 21, Postfach 612, 3000 Bern 9, : [email protected].
Kanton TG: Pädagogisch-therapeutische Massnahmen im Vorschulbereich
Im Zusammenhang mit der NFA ist immer wieder die Befürchtung zu hören, dass sich die Kantone bei einem Rückzug der IV aus dem pädagogisch-therapeutischen Bereich aus der Verantwortung in Bezug auf die Förderung von Kindern im Vorschulalter (vor dem Kindergarten) stehlen könnten. Im Kanton Thurgau hat das Departement für Erziehung und Kultur am 23. Juni 2004 einen wegleitenden Entscheid gefällt und diese Frage verbindlich entschieden: Die Verordnung über die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen gilt auch für den gesamten Vorschulbereich. Kinder mit gesundheitlichen Schwächen werden so die Vorbereitung auf Kindergarten und Schule ermöglicht und Chancenungleichheiten bei Schulentritt könne aktiv entgegen gewirkt werden.
>> Informationen: Pädagogisch-psychologischer Dienst des Kantons Thurgau, Herbert Wyss, Grabenstr. 1, 8510 Frauenfeld, : [email protected].
Bundesamt für Statistik: von Bern nach Neuenburg
Der Umzug des Bundesamtes für Statistik BfS von Bern nach Neuenburg ist mit dem Bezug des neu gebauten Turms der "Espace de l'Europe" abgeschlossen. Im Rahmen einer Feier wurde der Turm des BfS am 25. Mai 2004 im Beisein von Vertretern von Bund, Kantonen und Stadt Neuenburg eingeweiht. Der Neubau bildet den Abschluss des wohl grössten Vorhabens zur Dezentralisierung der Bundesverwaltung, die in den 80er Jahren angestossen wurde und die Förderung wirtschaftlich weniger begünstigter Regionen und die Stärkung des lateinischen Elements in der Bundesverwaltung zum Ziel hat.
>> Informationen.
Studie zur beruflichen Integration von Behinderten
Nur ein geringer Teil der Schweizer Betriebe beschäftigt Mitarbeitende mit Behinderung. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die von der Fachhochschule Solothurn im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherung BSV durchgeführt wurde. Als Grundlage der Untersuchung diente eine repräsentative Befragung von Betrieben und Institutionen. Nur bei 8% der schweizer Betriebe ist mindestens eine behinderte Person angestellt. Fast ein Drittel der befragten Unternehmen (31%) hält jedoch eine Beschäftigung von Behinderten im eigenen Betrieb für möglich. Von den Arbeitsplätzen gelten aus Sicht der Arbeitgeber rund 8% als für behinderte Menschen geeignet, effektiv sind aber nur 0.8% der Stellen in der Schweiz entsprechend besetzt. Woran liegt das? Die Arbeitgeber führen als Gründe vor allem das Anforderungsniveau der Arbeitsplätze und erforderliche bauliche Anpassungen als Hemmnisse für die Einstellung behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Weitere Gründe sind die möglicherweise eingeschränkte Leistungsfähigkeit und ein drohender Mehraufwand durch die Betreuung. Obwohl es zahlreiche Unterstützungsmassnahmen für die berufliche Integration gibt, sind diese bei den Betrieben zu wenig bekannt.
>> Informationen: Bericht, www.bsv.admin.ch > Forschung > Publikationen > Invalidität/Behinderung.
NFA: Zeitplan
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gliedert sich in drei zeitlich gestaffelte Vorlagen, wie an der Jahresversammlung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren FDK vom 27./28. Mai 2004 diskutiert wurde:
Über die erste Vorlage mit den Verfassungsänderungen werden die Stimmbürger voraussichtlich im November dieses Jahres befinden können. Der Bundesrat beabsichtigt, noch vor dieser Volksabstimmung bereits die zweite Vorlage, welche die notwendigen Anpassungen auf Gesetzesstufe umfasst, in die Vernehmlassung zu schicken. Die entsprechende Botschaft an das Parlament ist für 2005 geplant. Die dritte Vorlage wird die Dotation der Ausgleichsgefässe für den Ressourcenausgleich, den Lastenausgleich und den Härteausgleich beinhalten. Diese Entscheide werden sich auf die aktuellsten Datengrundlagen abstützen müssen, weshalb die dritte Vorlage erst kurz vor der Einführung der NFA (voraussichtlich 2008) an das Parlament überwiesen wird (voraussichtlich Frühjahr 2007). Auf diesen Zeitpunkt hin wird auch die nächste, definitive Globalbilanz, welche für den Härteausgleich ausschlaggebend sein wird, berechnet.
>> Information: Kurt Stalder, Sekretär der FDK (Kantone), Tel: 041 228 55 43, E-Mail kurt.stalder@lu.ch und Roland Fischer (NFA-PL Bund), Tel: 031 323 80 50, E-Mail roland.fischer@efv.admin.ch
EU will Netzzugang für Behinderte verbessern
Die EU will die Zugangsmöglichkeiten zu elektronischen Kommunikationsnetzen, Dienstleistungen und Endgeräten für Menschen mit Behinderung, insbesondere für Hörbehinderte und Schwerhörige verbessern. Eine Gesamtstrategie soll es Menschen mit Behinderung ermöglichen, neue Dienste und Geräte wie 3G-Mobiltelefone, digitales Fernsehen und Online-Dienste nutzen zu können. Projekte zur Verbesserung des Zuganges, z.B. durch Sprechfunktionen, Tastbildschirme oder grössere Schrift erhalten zurzeit Unterstützung von der EU in Höhe von mehr als 30 Mio. Euro.
Kein neues Bildungsgesetz in Obwalden
In Obwalden ist ein neues Bildungsgesetz mit 5'340 zu 5'269 Stimmen knapp abgelehnt worden. Das neue Gesetz sollte das Schulgesetz aus dem Jahre 1978 ablösen und dem Wandel im Bildungsbereich der letzten 20 Jahre Rechnung tragen. Die Schulpflicht sollte neu inklusive des ersten obligatorischen Kindergartenjahres zehn Jahre betragen. Das zweite Kindergartenjahr, die schulergänzenden Tagesstrukturen sowie Angebote der schulischen Sozialarbeit wären dagegen freiwillig geblieben. Erstmals sollte im Gesetz auch der Begriff der Blockzeiten verankert werden. Auch die Pflicht zur Zusammenarbeit unter den Kantonen war erstmals vorgesehen. Für Fremdsprachige waren schliesslich Integrations- und Förderangebote vorgesehen.
ICT in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK beschloss an ihrer Plenarversammlung vom 8. Juni 2000 in Zusammenarbeit mit dem Bund einen schweizerischen Bildungsserver einzurichten und zu finanzieren. Sie hiess den Aktionsplan Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen in ICT gut und beauftragte eine Expertengruppe, Empfehlungen für die Grundausbildung und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer der Volksschule und Sekundarstufe II in ICT zu erarbeiten. Die zurzeit vorliegenden Empfehlungen stützen sich auf den Entwurf der Expertengruppe und die Ergebnisse der Vernehmlassung dazu. Sie gelten grundsätzlich für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen aller Schulstufen. Bei der Berufsbildung betreffen sie die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen für allgemein bildende Fächer, nicht jedoch derjenigen für die fachbezogene ICT-Ausbildung für einzelne Berufsfelder.
>> Information: EDK, Fritz Wüthrich, Zähringerstrasse 25, Postfach 5975, 3001 Bern, Tel: 031 309 51 11, E-Mail fwuethrich@edk.unibe.ch
EDK-Revision der Bildungsverfassung "Modernes Zusammenarbeitsmodell"
Die EDK unterstützt die Revision der Bildungsverfassung zur Thematik: Modernes Zusammenarbeitsmodell. Sie sieht in diesem Entwurf, vorgelegt von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK NR) die Grundlage für ein modernes Modell der Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bund in einem föderalistisch organisierten Staat. Ziel ist es, eine Stärkung des Bildungssystems bei klaren Verantwortlichkeiten und unter Einsatz zeitgemässer Steuerungsmechanismen zu lancieren.
Die Arbeiten am Bildungsrahmenartikel wurden 1998 aufgenommen. Die EDK beteiligte sich konkret seit Ende 2002 an der Erarbeitung des Entwurfs. Bei der Frage der neuen Regelungskompetenzen des Bundes spricht sie sich für die gemeinsam (zwischen EDK und Kommission WBK NR) erarbeitete Version aus, welche ein Bundeshandeln dann vorsieht, wenn auf dem Weg der Koordination keine einheitliche Lösung zu Stande kommt.
>> weitere Informationen
Netzwerk Schwerstbehinderte
Netzwerke entstehen da, wo über einen längeren Zeitraum ein bestimmter Problemdruck erfahrbar ist. Im Leben und in der Arbeit mit Menschen mit schwersten Behinderungen sind alle Beteiligten speziell gefordert und mit schwierigen Situationen konfrontiert. Auf Initiative der SZH entstand das Netzwerk Schwerstbehinderung. Im Rahmen der Netzwerktreffen stehen der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Zentrum. Ziel ist es auch, durch angemessene Wohn- und Arbeitsformen hohe und den Bedürfnissen entsprechende Lebensqualität für Menschen mit schwerster Behinderung zu gewährleisten. Das Netzwerk Schwerstbehinderung steht allen Interessierten offen.
>> weitere Informationen
Barrierefreies Museum in Dresden
Anfangs April wurde in Dresden der erste Teil des sanierten Hygiene-Museums wiedereröffnet. Die regelmässigen Ausstellungen befassen sich mit den Themen: "Der gläserne Mensch", "Leben und Sterben", Essen und Trinken", "Sexualität". Ergänzend werden zeitweise Sonderausstellungen angeboten. Die ständige Ausstellung bietet auf 1500 Quadratmetern Ausstellungsfläche einen nahezu barrierefreien Zugang für Besucher mit Behinderungen: rollstuhlgerechte Ausstellungsarchitektur, taktile Raumpläne, ein Bodenleitsystem, eine eigene Audioführung für blinde Menschen, eine leichtverständliche Audioführung für Menschen mit Lernbehinderung, Textführungen und Untertitelungen für gehörlose Besucherinnen und Besucher. In jeder Abteilung befinden sich tastbare Objekte, auch regelmässige Führungen in Gebärdensprache sind im Angebot integriert.
>> weitere Informationen
Disziplinarischer Schulausschluss
Ein Projekt im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 51 "Integration und Ausschluss" untersucht disziplinarische Schulausschlüsse. Wie haben betroffene Kinder, Jugendliche, Mitschülerinnen und -schüler, Eltern, Lehrpersonen oder Fachstellen drohenden Schulausschluss verhindert oder wie wurden Rückintegrationen erlebt? Das Ziel des Projektes ist, die fördernden Bedingungen für eine Wiedereingliederung herauszufinden. Untersucht werden auch Einstellungen, Erklärungen und Handlungen betroffener Kinder und Jugendlicher sowie deren Bezugs- und weiterer Fachpersonen. Meinungen und Erfahrungen von Betroffenen und Beteiligten werden gerne in die Projektarbeit einbezogen. Das Projekt dauert noch bis im April 2006.
>> Erfahrungsberichte und Stellungnahmen zum Thema an: Christopher Szaday, Limmattalstr. 281, 8049 Zürich, Tel. 01 341 24 26, E-Mail christopher.szaday@bluewin.ch
Erster amtlicher Lehrplan für Deutsche Gebärdensprache
Das Bayrische Ministerium für Unterricht und Kultus hat für das Schuljahr 2003/2004 für die 1. Jahrgangsklassen des Förderzentrums für Hörgeschädigte und den gemeinsamen Unterricht den ersten amtlichen Lehrplan für das Unterrichtsfach Deutsche Gebärdensprache eingeführt. Damit trägt das Bayrische Kultusministerium dem Wunsch zahlreicher Gehörlosen- und Elternverbände Rechnung und setzt konsequent seine Politik fort, die bereits 2001 mit dem Lehrplan zum Förderschwerpunkt "Hören und Kommunikation" die Bedeutung der Gebärdensprache stärkte.
>> Information
Statue - Schwangere Frau mit Behinderung auf dem Trafalgar Square
Auf Londons berühmtestem Platz wird bald die nackte Figur einer behinderten hochschwangeren Frau in den Himmel ragen! Der britische Künstler Marc Quinn darf seine Statue, viereinhalb Meter hoch und aus italienischem Marmor, auf einen Denkmalsockel auf dem Trafalgar Square stellen. Ein Sockel, der seit dem 19. Jahrhundert leer blieb, weil König William, als er starb, den Steinmetzen kein Geld hinterliess, und der nun nach dem Rotationsprinzip alle 18 Monate von einer neuen Skulptur geziert werden soll.
Alison Lapper war im achten Monat schwanger, als sie dem Bildhauer Marc Quinn Modell stand. Sie ist stolz; zeigt die Wahl der Jury doch, dass die Gesellschaft heute offener, entspannter und menschlicher mit Fehlbildungen des Körpers umgehe als noch vor Jahren. Alison Lapper erblickte das Licht der Welt kurz nach der ersten Contergan-Baby-Welle 1965. Sie kam ohne Arme und mit extrem kurzen Beinen zur Welt, ohne dass es in ihrem Fall eine eindeutige medizinische Erklärung gab.
>> Information
Ablehnung des Sprachengesetzes
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. April 2004 beschlossen, auf die Verabschiedung des Entwurfes für ein Bundesgesetz über die Landesssprache und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften an das Parlament zu verzichten. Das Sprachengesetz hätte dem Bund erlauben sollen, seinen sprachenpolitischen Auftrag zur Förderung der Landessprachen umzusetzen. Dieser Auftrag ist mit dem neuen Sprachenartikel in der Bundesverfassung von 1999 stark ausgeweitet worden. Und umfasst seither beispielsweise auch den Auftrag für eine besondere Unterstützung der mehrsprachigen Kantone. Auf Einladung des Bundes haben sich die Kantone in einer paritätischen Arbeitsgruppe an der Vorbereitung des Gesetzesentwurfes beteiligt. Am 25. März 2004 bekräftigte die EDK in einem Beschluss zum Sprachenunterricht die Bedeutung eines nationalen Kompetenzzentrums für die Weiterentwicklung und Evaluation des Sprachenlernens; eine wichtige Rolle kommt auch der Verstärkung der Austauschaktivitäten zu. Die EDK hat den Bund erneut zur Mitwirkung in diesen beiden Bereichen eingeladen. Die nun vom Bundesrat vorgebrachte Argumentation (vgl. Medienmitteilung vom 29. April 2004), der Sprachenunterricht liege in der Kompetenz der Kantone und dies sei ein Grund für die Ablehnung des Gesetzes, ist nicht nachvollziehbar. Bei der nachobligatorischen Bildung trägt auch der Bund Verantwortung. Und der Bund muss seinen Verfassungsauftrag zur Unterstützung der Landessprache wahrnehmen.
>> Informationen
Betreuungsgutschriften
Die gesetzlichen AHV-Bestimmungen sehen vor, dass bei der Rentenberechnung auch Betreuungsgutschriften angerechnet werden können. Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind daher keine direkten Geldleistungen. Anspruch auf Betreuungsgutschriften haben Personen, die eine pflegebedürftige Person (ab 16 Jahren) im eigenen Haushalt betreuen. Die zu pflegende Person muss eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen und im gleichen Haushalt leben. Obwohl es nicht möglich ist, die Betreuungsgutschriften gleichzeitig mit Erziehungsgutschriften zu beanspruchen, können für ein pflegebedürftiges Kind bis zum 16. Altersjahr Erziehungsgutschriften und anschliessend Betreuungsgutschriften gewährt werden.
Die Jahre, für die eine Betreuungsgutschrift angerechnet wird, finden einen Eintrag ins individuelle Konto. Der genaue Betrag wird erst im Zeitpunkt der Rentenberechnung festgesetzt. Die Betreuungsgutschrift muss jährlich bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden.
>> Informationen
>> www.ahv.ch, oder bei der jeweiligen kantonalen AHV-Ausgleichskasse im Wohnsitzkanton.
Besetzung der Lehrerinnen- und Lehrerstellen 2003/2004: Ergebnisse der Vorjahre werden bestätigt
Eine gesamtschweizerische Umfrage zur Besetzung der Stellen im Lehrberuf zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 zeigt wenig Veränderungen zu den Vorjahren: keine Schwierigkeiten auf Vorschulstufe und Primarschulstufe, nach wie vor gewisse Schwierigkeiten bei bestimmten Fächern, Stufen und Schultypen. Insgesamt beurteilen die Kantone die Situation bei der Anstellung von Lehrpersonen im Vergleich zu den Vorjahren als entspannter. Die Gewinnung von qualifizierten Lehrpersonen bleibt weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der EDK. Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben einen Aktionsplan mit Massnahmen auf gesamtschweizerischer Ebene verabschiedet.
>> Information: Generalsekretariat EDK, Zähringerstr. 25, Postfach 5975, 3001 Bern, Tel. 031 309 51 11,
[email protected]
Masterplan Fachhochschulen Bund und Kantone: Qualität der Ausbildung sicherstellen
Die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK und das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT liessen am 29. April 2004 verlauten: Steigende Studierendenzahlen, Ausbaubedarf bei Forschung und Entwicklung und Grossprojekte im Infrastrukturbereich führen zu einer deutlichen Kostensteigerung bei den Fachhochschulen. Bund und Kantone haben in einem Masterplan gemeinsam festgelegt, wie der Mitteleinsatz in der Planungsperiode 2004 - 2007 optimiert werden kann. Höchste Priorität hat dabei die Sicherstellung einer hoch stehenden Ausbildung, zweite Priorität der Ausbau von Forschung und Entwicklung. Mit Hilfe des Masterplans wollen Bund und Kantone bei den Betriebskosten im Fachhochschulbereich einen Fehlbetrag von rund einer halben Milliarde Franken auf 50 Millionen Franken reduzieren.
>> Information:
EDK, Gabriela Fuchs, Kommunikationsbeauftragte Generalsekretariat Tel. 031 309 51 11,
[email protected]
BBT, Thomas Baumeler, Leistungsbereich Fachhochschulen, Tel. 031 323 72 03,
[email protected]
Pro Infirmis Zug: Neues Projekt für Behinderte
Der Grundsatz der Invalidenversicherung lautet: Eingliederung kommt vor Rente. Leider sieht die Wirklichkeit oft anders aus. Für viele behinderte Menschen ist die Arbeitslosigkeit ein drängendes Problem, wie eine Umfrage von Pro Infirmis ergab. Sie möchten berufstätig sein, erhalten jedoch keine Chance dazu. Aus diesem Grund hat die Pro Infirmis 1999 die Stiftung Profil gegründet. Das Ziel heisst: Karrieren statt Barrieren - mehr behinderte Menschen in die Arbeitswelt. Gemeinsam mit Verantwortlichen aus der Wirtschaft werden Lösungen gesucht, um die Chancen zu verbessern. In den Kantonen Bern, St. Gallen und Zug bietet die Stiftung Profil unterstützende Beratung und Dienstleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer an. Die Pro Infirmis Zug lanciert zurzeit ein neues Projekt mit Namen: "Profil - Arbeit & Handicap", das auf zwei Jahre beschränkt ist. Es sorgt einerseits dafür, dass Arbeitsplätze verunfallter oder erkrankter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bleiben, andererseits sollen arbeitslose behinderte Menschen in die Arbeitswelt integriert werden. Budgetiert sind für die ersten beiden Versuchsjahre 270 000 Franken.
>> Informationen
[email protected]
Berufsvorbereitung junger Menschen mit Lernbehinderung
Die Berufsbildungsvorbereitung für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen ist in Deutschland seit 2002 im Berufsbildungsgesetz verankert. In Diskussion sind jetzt die Umsetzung und insbesondere die Qualifizierung des daran beteiligten Fachpersonals. Der Lernen fördern-Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderung e.V. verlangt sowohl für die Eignungsanalyse zu berufsvorbereitenden Bildungsmassnahmen, für die Bildungsbegleitung und den fachtheoretischen Unterricht sonderpädagogisch qualifiziertes Vorgehen und Fachpersonal. Sorge bereitet überdies, dass regional nicht verankerte Träger zur Durchführung von berufsbildungsvorbereitenden Massnahmen beauftragt werden könnten. Falls die Vernetzung auf dem lokalen Arbeitsmarkt aber nicht gelingt, steht die Zukunft für Jugendliche und Menschen mit Behinderung oder sozialen Benachteiligungen wieder auf dem Spiel.
>> Information: Lernen fördern - Bundesverband, Geschäftsstelle, Gerberstrasse 17, 70178 Stuttgart,
[email protected]
Erziehungsberatungen für Eltern mit einem behinderten Kind - wo?
Heute haben viele Eltern das Bedürfnis, sich intensiv mit der Erziehung ihrer Kinder auseinanderzusetzen; sie besuchen Vorträge zu Erziehungsthemen, nutzen Kursangebote oder holen sich Rat bei Erziehungsberatungsstellen. Auf der Suche nach gleichwertigen Angeboten für Eltern von Kindern mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen stellt sich eine Ernüchterung ein - an wen sollen sich diese Eltern wenden? Seit März 2004 erstellt die SZH eine Adressliste von Erziehungsberaterinnen und Erziehungsberatern, die sich für diese spezielle Aufgabe interessieren, aber auch auf eine entsprechende heilpädagogische Zusatzausbildung verweisen können.
>> Information: SZH, Theaterstrasse 1, 6003 Luzern, Dagmar Böhler-Kreitlow, Tel: 041 226 31 98,
[email protected]
>> Adressliste: www.szh.ch/d/pdf/erziehungsberatung.pdf
Öffentliche Bildungsausgaben in der Schweiz 2001
Die Auswertung der Bildungsausgaben 2001 des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass die Bildungsausgaben gestiegen sind und wieder den Wert von 1993 erreicht haben: gemessen am Bruttoinlandprodukt machen die Bildungsausgaben 2001 5.5% aus. Die Kantone finanzieren in der Schweiz die Hälfte (52%) der öffentlichen Bildungsausgaben, die Gemeinden einen Drittel (35%) und der Bund den Rest (13%). 10.4 Milliarden Franken - der grösste Anteil - fliesst in die obligatorische Schule, der Berufs- und Allgemeinbildung auf Sekundarstufe II kommen 5 Milliarden zu, der Tertiärstufe 5.6 Milliarden. Für "Schulen mit besonderem Lehrplan" wurde 1 Milliarde aufgewendet. Die Gesamtausgaben für die obligatorische Schule reichen im kantonalen Vergleich von 90'000 bis 150'000 Franken. Pro Schülerin respektive Schüler und Jahr betragen die Bildungsausgaben im schweizerischen Durchschnitt 11'000 Franken auf der Primarstufe und 15'000 Franken auf der Sekundarstufe I.
>> Informationen: Erika Moser, Tel: 032 713 68 32, [email protected] oder
Katrin Mühlemann, Tel: 032 713 67 32, [email protected]
Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts: Gesamtschweizerischer Fahrplan von der EDK festgelegt
Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren der EDK wollen den Sprachenunterricht in der obligatorischen Schule koordiniert weiterentwickeln und früher mit der Sprachförderung beginnen. Gemeinsames Ziel ist eine verstärkte Förderung der Erstsprache (lokale Landessprache) und als langfristiges Ziel das Unterrichten von zwei Fremdsprachen spätestens ab dem 3. und dem 5. Schuljahr für alle Schülerinnen und Schüler. Zum Sprachenrepertoire gehören obligatorisch eine zweite Landessprache und eine weitere Fremdsprache, in der Regel wird das Englisch sein. Die Umsetzung beginnt je nach kantonaler Situation spätestens 2010 oder 2012.
>> Informationen
Barrierefreies Europa für Alle
Der von einer Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe auf Deutsch erstellte Bericht "2010: Ein hindernisfreies Europa für Alle" wird das Ziel verbunden, bis 2010 eine Agenda zur Barrierefreiheit mit dem Namen "Accessibility-Agenda" umzusetzen. Der Bericht kann in 6 verschiedenen Sprachen unter www.socialdialogue.net abgerufen werden und soll nun europaweit Verbreitung finden.
>> Informationen
Aktuelle Reiseinfos für mobilitätseingeschränkte Menschen
Gerade erschienen sind die aktuellen Informationen rund ums Thema Reisen des Netzwerkes "barrierefrei reisen" (bfr) beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter. Wer den Frühling für Ausflüge und Reisen nutzen will, findet Anregungen und Tipps in der 4. Ausgabe des bfr-newsletter. Die kompletten Infos enthalten nebst der schnellen und ein fachen Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Reiseziel auch die Anschriften und Telefonnummern und die E-Mail-Anschriften.
>> Informationen: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Reiseservice, Hanna Herbricht, Postfach 20, 74236 Krautheim/Jagst, [email protected]
>> Kontakt zum Netzwerk "barrierefrei reisen": [email protected]
Informationen zu ICT und Heilpädagogik
Die Internet-Adresse www.senist.net bietet Informationen zu Technologien der Informationsgesellschaft (Information Society Technologies: IST) im Hinblick auf Sonderpädagogischen Förderbedarf (Special Educational Needs: SEN). Die Site wird durch die European Agency for Development in Special Needs Education (www.european-agency.org) unterstützt. Gegenwärtig stehen fünf Interessengruppen zur Verfügung, die Sie zur Teilnahme an Diskussionen zu Schlüsselthemen im Bereich Technologien der Informationsgesellschaft im Hinblick auf Sonderpädagogischen Förderbedarf (IST for SEN) einladen. Zudem steht eine virtuelle Bibliothek, die durch die Volltext-Bibliothek Bidok unterhalten wird und ein nach Länder geordnetes Ressourcenverzeichnis zur Verfügung. Die virtuelle Bibliothek kann in den Sprachen deutsch, englisch, französisch und spanisch nach folgenden Themen durchsucht werden: Integration/Inklusion, Early Intervention, Transition, Unterstützung von Lehrpersonen oder Informations- und Kommunikationstechnologien in der Heilpädagogik. Für die Teilhabe am gemeinsamen Forum für Diskussionen und Debatten ist eine Registrierung notwendig.
>> Informationen
Der "VBL" nennt sich neu "Logopädie Bern"
Ab dem 19. März 04 "versteckt" sich der Berufsverband der Berner Logopädinnen und Logopäden nicht mehr hinter dem Kürzel VBL; er möchte selbstbewusst mit dem neuen Namen "Logopädie Bern" auftreten und sich weiterhin tatkräftig für die Logopädie einsetzen. Die attraktive Hompage verweist neu auch auf eine Stellenbörse, womit der Stellenmarkt im Kanton Bern für Stellenanbietende und Stellensuchende wesentlich transparenter wird.
>> Information: Susanna Ritschard, Geschäftsstelle Logopädie Bern, Tel: 062 923 59 00, [email protected]
visoparents Schweiz - neuer Prospekt
Haben Sie Interesse, die Vereinigung für Eltern blinder, seh- und mehrfachbehinderter Kinder näher kennen zu lernen? Den neuen Faltprospekt visoparents Schweiz können Sie auf der Geschäftsstelle der Vereingung bestellen. Er gibt einen allgemeinen Überblick über alle Dienstleistungen, die visoparents anbietet. Unter anderem gibt er auch erste Informationen über die Spieltreffs für behinderte Kinder in Winterthur und Dübendorf, die seit dem 1. Februar 2004 ihre Arbeit aufgenommen haben. Mit diesem Angebot schliesst visoparents eine grosse Lücke, gibt es doch nach wie vor wenige Krippen, Horte oder Spielgruppen, die behinderte Kinder aufnehmen oder das Know-how zu deren Betreuung haben.
>> Bezugsadresse: visoparents Schweiz, Stettenbachstr. 10, 8600 Dübendorf, [email protected]
Fernstudium für Kinder
Nach dem fulminanten Start der ersten Kinder-Universität der Schweiz, die im Januar in St. Gallen Premiere hatte, dürfen sich wissensdurstige Kinder erneut freuen: Mit www.kinder-hd-uni.de/ gibt es jetzt auch das erste Fernstudium im Internet. Entstanden ist die Website als Gemeinschaftsprojekt der Rhein-Neckar-Zeitung und der Heidelberger Universität, die ebenfalls Kinder-Unis anbietet. Kinder, die keinen Platz in den Hörsälen fanden, können sich so in Eigenverantwortung mit den bereits behandelten Themen der Kinder-Uni Heidelberg auseinandersetzen: Fossilien, Blut, Gummibärchen, und Schrift sind die Themen, die zurzeit auf dem Internet angeboten werden. Nebst einem Profi-Team arbeiten auch Kinder an den Artikeln, Hintergrundberichten, Reportagen und Interviews mit.
>> Informationen
Steigende Schülerzahlen an deutschen Sonderschulen
Die deutsche Kultusministerkonferenz hat die neusten Daten zur Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen in den Jahren 1993 bis 2002 vorgestellt. Von den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden 429'400 in Sonderschulen unterrichtet; das waren 4'800 (1,1 %) mehr als ein Jahr zuvor. Trotz der zunehmenden Tendenz, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in Regelschulen zu unterrichten, ist die Zahl der Sonderschülerinnen und Sonderschüler von 1993 bis 2002 um 15,5 % gestiegen. Die meisten Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen waren mit 231'100 (53,8 %) dem Förderschwerpunkt Lernen zugeordnet, 68'500 (15,9 %) dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und 35'200 (8,2 %) dem Schwerpunkt Sprache. Diesen Entwicklungen sieht der Verband für Sonderpädagogik mit Besorgnis entgegen. Sie empfehlen aus diesem Grund einesteils den Umbau bestehender Sonderschulen in Förderzentren, aber auch die Aufstockung sonderpädagogischer Unterstützungen in den Allgemeinen Schulen.
>> Informationen
>> Kontakt: [email protected]
IV - Gesetzrevision für Hilflosenentschädigung
Der Bundesrat hat die Änderungen der Verordnung über die Invalidenversicherung auf den 1. März 2004 genehmigt. Neu werden Transportkosten, die durch pädagogisch-therapeutischer Massnahmen bedingt sind (z.B. Logopädie, Ableseunterricht), bei allen Versicherten und nicht mehr nur bei Versicherten mit Körper- und Sehbehinderung von der Versicherung übernommen. Die vom Eidg. Versicherungsgericht als stossend empfundene Ungleichbehandlung unterschiedlich behinderter Versicherter konnte so korrigiert werden.
Mit der 4. IV Revision wurde ab dem 1. Januar 2004 ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung eingeführt für Versicherte, die nicht in einem Heim leben und einen Bedarf an lebenspraktischer Begleitung aufweisen (z. B. für Einkäufe oder administrative Belange). Anspruchsberechtigte Versicherte können so mit ihrer Hilflosenentschädigung einen Grossteil der Kosten decken, die durch das Begleitete Wohnen entstehen. Die an die Organisationen der privaten Invalidenhilfe ausgerichteten Beiträge der IV zur Finanzierung des Begleiteten Wohnens werden dementsprechend reduziert. Dies bedeutet konkret, dass solche Organisationen ab 2005 IV-Beiträge an das Begleitete Wohnen nur noch für diejenigen invaliden Personen erhalten, die eine Begleitung benötigen, aber keinen oder (mangels Erfüllung des vorgeschriebenen Wartejahres) noch keinen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für die lebenspraktische Begleitung haben.
Eltern von Kindern mit Behinderung, die eine Entlastungshilfe benötigen, aber die finanzielle Belastung nicht tragen können, haben nun die Möglichkeit, einen Antrag auf Hilflosenentschädigung zu stellen.
>> Information: Übergangsbestimmungen zum begleiteten Wohnen: Tel. 031 322 92 09; Bereich Werkstätten, Wohnheime und Organisationen, übrige Themen: Tel. 031 322 90 13
Fernsehen muss Hör- und Sehbehinderte berücksichtigen
Der Nationalrat hat mit 112 zu 66 Stimmen einen Einzelantrag von Nationalrätin Pascale Bruderer (SP) gut geheissen, wonach der Bundesrat im Rahmen des Programmauftrages des Schweizer Fernsehens (SRG) Grundsätze zur Berücksichtigung der Bedürfnisse hör- und sehbehinderter Menschen formulieren muss (Art. 26 Abs. 2bis). Ein wichtiger Entscheid: Sinnesbehinderte Menschen sind auf spezifische Vorkehrungen der SRG angewiesen, um von ihrem Angebot gleichwertig wie andere Menschen profitieren zu können. Für hörbehinderte Menschen ist insbesondere die Untertitlung der Sendungen wichtig. Aber auch das Bestehen eines Angebots in Gebärdensprache ist von hoher Bedeutung. Für sehbehinderte Menschen bedingt ein gleichwertiger Zugang zu Fernsehprogrammen die Kommentierung der Bilder. Solche "Hörsehfilme" werden im Ausland immer häufiger angeboten, in der Schweiz jedoch noch kaum. Durch diese Ergänzung des Radio-/Fernsehgesetzes (RTVG) hat der Nationalrat zum Ausdruck gebracht, dass den Anliegen behinderter Menschen auch ausserhalb des Behindertengleichstellungsgesetzes Rechnung zu tragen ist.
>> Information: Egalité Handicap, [email protected].
Leifaden Fachkundige individuelle Begleitung
Der Leitfaden Fachkundige individuelle Begleitung in der eidg. Grundbildung mit Attest wird im Juli 2004 publiziert. Zentrales Element sind die Grundsätze, die Angaben zur Anspruchsberechtigung, zur Qualifikation des Fachpersonals wie auch zu sozialem und pädagogischem Fokus enthalten. Erfahrungen im Typus Anlehre haben gezeigt, dass jährlich 300 bis 400 Jugendliche die Ausbildung abbrechen. Zukünftig soll ein Generalanspruch auf fachkundige individuelle Begleitung von Gesetzes wegen bestehen, der jedoch auf Grund von Abklärungen einzelnen Jugendlichen individuell zugesprochen wird.
>> Information: SBBK c/o EDK, Zähringerstrasse 25, Postfach 5975, 3001 Bern; Tel. 031 309 51 11,
[email protected].
Schlusstagung Lehrstellen-Beschluss 2-Projekt
An der Schlusstagung des LSB2-Projekts "Berufspraktische Bildung / Zweijährige Grundbildung mit Attest" der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz sind Evaluationsergebnisse präsentiert worden. Ob ein Schlussbericht publiziert werden kann, ist noch offen. Verlangt wird eine Standardisierung der eidg. Grundbildung mit Attest und klarere Schnittstellen zum eidg. Fähigkeits-Zeugnis (EFZ). Unklar ist nach wie vor, ob die kantonal anerkannte Anlehre in bestimmten Bereichen weitergeführt werden muss. Die Attestausbildung soll Jugendlichen mit geringer Problemlösungsfähigkeit eine Berufsausbildung gewähren. Die "Arbeitsmarktfähigkeit" bleibt wegweisend. Auszubildendenden, die den Standard nicht erfüllen, soll ein "Praxisjahr" angeboten werden. Zu verbessern ist die Selektion zu Beginn der Ausbildung und die Gewichtung des Lernfortschritts.
>> Weitere Informationen
epi-suisse hat die Geschäftstätigkeit aufgenommen
Die sozialen und psychologischen Anliegen und Bedürfnisse epilepsiebetroffener Menschen und deren Angehörige sind vielschichtig. epi-suisse hat es sich als gesamtschweizerischer Verein zum Ziel gesetzt, umfassend auf diese Anliegen einzugehen und Lösungen zu erarbeiten. Am 2. Juli 2002 von verschiedenen schweizerischen Epilepsie-Organisationen gegründet, hat epi-suisse am 1. Januar 2003 die Geschäftstätigkeit aufgenommen. Die Entstehung von epi-suisse wurde massgeblich von der Elternvereinigung ParEpi mitgetragen. ParEpi wird sich künftig auf die Belange der Eltern und die Anliegen der Regionalgruppen konzentrieren.
>> Information: epi-suisse, Seefeldstrasse 84, Postfach 313, 8034 Zürich, Tel. 043 488 68 80, [email protected].
Erster Gleichstellungsbeauftragter in Basel
Martin Haug-Frey konnte als erster "Beauftragter für die Gleichstellung und Integration von Menschen mit einer Behinderung" in Basel-Stadt seine Arbeit aufnehmen. Er beteiligte sich massgeblich an der Entwicklung des Leitbildes "Erwachsene Menschen mit einer Behinderung", das im Auftrag des Regierungsrates zusammen mit einer Gruppe von Fachpersonen und Betroffenen realisiert wurde, und um dessen konkrete Umsetzung es im neuen Aufgabenbereich als Beauftragter für Gleichstellung geht. Konkrete Projekte in Zusammenarbeit mit kantonalen und privaten Leistungsanbietern sollen zeigen, wie die Gleichstellung Behinderter in verschiedenen Lebensbereichen verbessert werden kann.
>> Information: Martin Haug, Beauftragter für Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, Erziehungsdepartement Kanton Basel-Stadt, Leimenstr. 1, 4001 Basel; E-Mail [email protected]
Kanton Zug: Integration vor Separation
Der Zuger Kantonsrat hat Ende Januar 2004 eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit integrativer Förderung verabschiedet. Allerdings steht es den Gemeinden frei, zwischen Integration und Kleinkassen zu entscheiden. Die integrative Förderung richtet sich an teilweise schulbereite, lernbehinderte und verhaltensauffällige Kinder sowie Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen in der Primarschule. Ebenso sind lernbehinderte Kinder in der Sekundarschule angesprochen. Die jährlichen Kosten für die Förderung werden in der Umsetzungsphase auf maximal 3,2 Millionen Franken geschätzt. Danach werden jährliche Kosten von 2,9 Millionen Franken erwartet. Gegen die Vorlage werden neben den hohen Kosten grundsätzliche Zweifel angebracht, z.B. eine Minderheit werde auf Kosten der Mehrheit gefördert. Kritisiert wurde auch die Häufung von Änderungen im Schulwesen.
>> Information: Staatskanzlei des Kantons Zug; Tel. 041 728 31 21, [email protected]
Geleitete Schulen in Zürich
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich haben am 8. Februar 2004 mit einer Dreiviertelmehrheit der definitiven und flächendeckenden Einführung von Schulleitungen an der Volksschule ab dem Schuljahr 2005/06 zugestimmt. Die Einführung von Schulleitungen ist ein wesentliches Element der Qualitätsentwicklung der öffentlichen Schulen. Schulleitungen sind für administrative und organisatorische Aufgaben zuständig und entlasten somit die kommunalen Schulbehörden (Schulpflegen). Die Stadt Zürich als grösste Schulgemeinde des Landes gilt als Wegbereiter von überkommunaler Bedeutung. Von heilpädagogischer Bedeutung ist, dass geleitete Schulen flexibler im Umgang mit Heterogenität sind.
>> Weitere Informationen
Neue Zulassungsregelung zu heil- und sonderpädagogischen Ausbildungen
Die Zulassung zu heil-/sonderpädagogischen Ausbildungen, die Universitäten angegliedert sind, ist nun auch für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden erleichtert möglich. Ab März 2004 gibt es für sie einen schnelleren Weg an die Uni: Die so genannte "Passerelle" bereitet in nur zwei bis drei Semester auf die von der Schweizerischen Maturitätskommission organisierte, externe Ergänzungsprüfung vor. Wer die Prüfung besteht, hat Zugang zu allen Studiengängen der universitären Hochschulen der Schweiz.
>> Information: Deutschschweiz, Westschweiz
Educa-Dossier "Eltern - Erziehung - Schule"
In den Medien bricht immer wieder die gleiche Polemik aus: Schulen schieben Probleme mit ihren Schülerinnen und Schülern den Erziehungsmängeln der Eltern zu, während diese die "Schuld" bei den steigenden Anforderungen und der schwindenden Disziplin im Unterricht suchen. Die eigentlich Betroffenen aber, Schülerinnen und Schüler, fühlen sich oft im Stich gelassen. Öffentliche und private Verantwortliche sind sich inzwischen darüber einig, dass gegenseitige Schuldzuweisung kontraproduktiv ist. Eltern und Schulen erarbeiten daher gemeinsam Präventionsansätze und suchen nach Lösungen bezüglich der Probleme und Bedürfnisse ihrer Schützlinge.
Das hier beschriebene educa-Dossier unterstützt speziell die vorgehend beschriebene Zusammenarbeit von Eltern und Schule, indem es Institutionen, Organisationen und Initiativen vorstellt, die sich aktiv für eine solche Zusammenarbeit einsetzen. Es richtet sich in erster Linie an Eltern, die Antworten auf Fragen rund um folgende Themenkreise suchen: Kooperation Eltern-Schule, Kinder und Förderung, Kinder und Gesundheit, Kinder und Weiterbildung, nützliche Links. Gleichzeitig aber gibt es Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, Elternabende, Informationsblätter und Vorträge vorzubereiten.
Mailing-Liste für Eltern mit Behinderung
Auf Initiative der Kontaktstelle für behinderte Mädchen und Frauen avanti donne konnte eine Mailing-Liste "behinderte-eltern" erstellt werden. Eltern mit einer Behinderung, aber auch Grosseltern und alle, die sich für die Anliegen behinderter Eltern interessieren, sind herzlich eingeladen, sich in diese Liste einzutragen und mitzuhelfen, daraus eine aktive, informative und interessante Plattform entstehen zu lassen.
Erklär mir Liebe…
Das 200-seitige Dossier von insieme über Partnerschaft, Liebe, Zärtlichkeit und Sexualität behinderter Menschen wurde wegen sehr grosser Nachfrage aktualisiert, ergänzt und neu aufgelegt.
>> Bezugsadresse: insieme, Geschäftsstelle, Postfach 6819, 3001 Bern; Tel. 031 305 13 13
Die Ausbildung in 32 Berufen wird 2004 neu konzipiert
Gemäss Entscheid des Steuerungsorgans Bund-Kantone zur Umsetzung des neuen Berufsbildungsgesetzes wird im laufenden Jahr in einer ersten Etappe die Ausbildung in 32 von rund 300 Berufen neu geregelt. Bei der Erstellung der neuen Bildungsverordnungen, welche die bisherigen Ausbildungsreglemente ablösen, werden die neuen Rahmenbedingungen des Berufsbildungsgesetzes BBG und der Berufsbildungsverordnung BBV in der Ausbildungskonzeption berücksichtigt. Zu den neu geregelten Berufen gehören auch sechs neue Grundbildungen mit eidg. Berufsattest, welche in den betroffenen Tätigkeitsfeldern die bisherigen Anlehren ablösen werden: Büropraktiker/in (Attest), Detailhandelsassistent/in (Attest), Gastronomie (Attest), Milchpraktiker/in (Attest), Reifenpraktiker/in (Attest) und Schreiner/in (Attest). Ausserdem werden die neuen Sozialen Lehren (u.a. mit Schwerpunkt Behindertenbetreuung) rechtlich definitiv verankert. Die ersten neuen Bildungsverordnungen zu den Attestausbildungen werden damit voraussichtlich bereits am 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
>> Weitere Informationen
Der Gleichstellungsrat wurde gewählt
Mitte Dezember 2003 ist der so genannte Gleichstellungsrat gewählt worden. Dieses Gremium, das sich aus Betroffenen aller grossen Behinderungsgruppen zusammensetzt, wird die Fachstelle Egalité Handicap der DOK strategisch führen und operativ beraten. Ausserdem sollen seine Mitglieder das Thema Gleichstellung auch in die Öffentlichkeit tragen bzw. dort prominent vertreten. Damit tragen die in der DOK vereinigten Organisationen des Behindertenwesens einer zentralen Forderung der Betroffenen Rechnung: "Nichts über uns ohne uns!" Ernannt worden sind die 11 Mitglieder des Gleichstellungsrates vom Vorstand von AGILE, der Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe. AGILE wird den Rat, dessen Gründung sie in der DOK initiiert hat, auch administrativ leiten.
>> Information: Benjamin Adler, Medienverantwortlicher AGILE und Sekretär des Gleichstellungsrates; Tel. 031/390 39 39, [email protected]
Stiftung Cerebral: Befragung zur Lebenssituation
In regelmässigen Abständen befragt die Stiftung Cerebral alle Cerebralgelähmten in der Schweiz zu ihrer Lebenssituation. In der Schweiz sind über 8000 Menschen cerebral gelähmt: Mehr als ein Drittel davon schwer. Heute sind rund siebzig Prozent der Menschen mit einer cerebralen Bewegungsstörung auf einen Rollstuhl angewiesen. Mit diesen Zahlen wird deutlich, dass die Schwere der Behinderungen zunimmt und auch immer mehr Behinderte sich nicht selber fortbewegen können und der Betreuung und Pflege bedürfen. Über die Hälfte aller Cerebralgelähmten in der Schweiz lebt zu Hause bei den Eltern und wird dort auch betreut. Von den Erwachsenen wohnen nur 36 Prozent in Wohnheimen und einen eigenen Haushalt können gerade einmal 520 Behinderte oder 9 Prozent führen.
Quelle: Stiftung Cerebral
"Ich bin auch noch da": insieme-Broschüre
Dass Geschwister von Kindern mit einer Behinderung häufig im Schatten der elterlichen Fürsorge und Beachtung für das andere Kind stehen, ist bekannt und auch nachvollziehbar. Um den Bedürfnissen dieser Kinder nach mehr Aufmerksamkeit und Verständnis entgegen zu kommen, setzten sich im Rahmen des Pflegewissenschaftsstudiums an der Universität Basel drei Pflegefachfrauen intensiv mit diesem Thema auseinander. Die von ihnen in zwei Teilen erstellte Broschüre wendet sich einerseits an Eltern, Betreuungspersonen und anderen Interessierten, anderseits aber auch an die betroffenen Kinder. Dank grosszügiger Spenden kann die Broschüre kostenlos an die betroffenen Familien und Interessierten abgegeben werden. Die Autorinnen Andrea Ullmann-Bremi, Tina Vincenti und Catherine Offermann sind erfahrene Pflegefachfrauen mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung.
>> Information: Insieme
Inkraftsetzung Behindertengleichstellungsgesetz
Seit dem 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz BehiG und die dazugehörigen Verordnungen in Kraft. Das Gesetz entspricht zwar nicht den Wunschvorstellungen der Behindertenorganisationen - die Gleichstellungsinitiative (im Mai 2003 von Volk und Ständen verworfen) wäre deutlich weiter gegangen, aber es bringt doch klare Verbesserungen. Es verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, ihre öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs sowie ihre Leistungen behindertengerecht zu errichten bzw. zu erbringen. Auch öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen von Privaten müssen behindertengerecht sein. Zudem hat ein Büro für Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen seinen Betrieb aufgenommen.
>> Weitere Informationen
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes wird im Generalsekretariat des EDI (Eidg. Departement des Innern) ein Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Das Büro fördert insbesondere die Information über die Belange der Menschen mit Behinderungen, initiiert oder unterstützt Programme und Informationskampagnen, koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen auf diesem Gebiete tätigen privaten und öffentlichen Einrichtungen und analysiert regelmässig die getroffenen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit. Es soll auch die Zusammenarbeit suchen, insbesondere mit der Fachstelle Egalité Handicap der DOK, welche ebenfalls am 1. Januar 2004 die Arbeit aufgenommen hat. Gemäss Aussagen des Bundesamtes für Justiz soll das Eidgenössische Büro in erster Linie die Perspektive der Verwaltung vertreten - während "Egalité Handicap" als Kompetenzzentrum der Direktbetroffenen zu verstehen ist und auch Rechtshilfe anbietet.
>> Information:
- Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Luzius Mader, Bundesamt für Justiz, Tel. 031/322 41 02 oder Generalsekretariat EDI, Inselgasse 1, 3003 Bern, Tel. 031/322 80 41
- DOK-Gleichstellungsbeauftragte: Dr. iur. Caroline Klein, Marktgasse 31, 3011 Bern; Tel. 031/398 50 65, [email protected]
Eröffnung Geschäftsstelle BVF
Der Berufsverband der Früherzieherinnen und Früherzieher der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz BVF besteht seit 1984 und wird seither ehrenamtlich von einem Vorstand und von verschiedenen Arbeitsgruppen mit hervorragender Motivation und grosser Effektivität geführt. Die Verbandsarbeit und die kontinuierliche Zunahme der in diesem Arbeitsbereich tätigen Frauen und Männer ermöglichten einen stetigen Mitgliederzuwachs. Dabei war und ist die innovative und prospektive Durchsetzung des Berufsbildes sowie des Berufsstandes der Heilpädagogischen Früherziehung oberstes Verbandsziel. Der BVF hat daher beschlossen, eine Geschäftsstelle zu gründen, die nun mit 30% besetzt wurde. So wird es dem Vorstand möglich sein, weniger auf der operativen Ebene tätig zu sein, sondern vermehrt Lobbyarbeit zu pflegen und Visionen zu entwickeln.
>> Information: BVF Geschäftsstelle, Hildegard Pfäffli Murer, Zähringerstrasse 19, 6003 Luzern; Tel. 041/240 56 71, [email protected]
Dokumentationsstelle Hörsehbehinderung
In der Schweiz setzen sich nur wenige Organisationen mit den Themen der Taubblindheit und Hörsehbehinderung auseinander, dementsprechend ungenügend wurden bisher diese Themen dokumentiert. Die Taubblinden- und Hörsehbehinderten-Beratung des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen schafft mit einer Dokumentationsstelle Abhilfe. Hier werden fachliche Grundlagen in Form von Erfahrungsberichten, Dokumenten auf Video- und Tonkassetten, Studien und Kongressberichte gesammelt. Diese Dokumentationsstelle ermöglicht, die Hörsehbehinderung und Taubblindheit auf einer breiteren Betrachtungsweise zu fokussieren - so, dass sie den Bedürfnissen der betroffenen Personen auch gerecht wird. Das Beratungsangebot des SZB steht betroffenen Personen sowie deren Bezugspersonen zur Verfügung. Es ist vertraulich und kostenlos.
>> Information: Dokumentationsstelle Hörsehbehinderung, Sekretariat der Taubblinden- und Hörsehbehinderten-Beratung, Ausstellungsstrasse 36, 8005 Zürich; Tel: 01/444 10 80 (Sekretariat) oder 062/888 28 64 (Dokumentalistin), [email protected]
Fachstelle Assistenz Schweiz: Pilotprojekt Assistenzbudget
Die Fachstelle Assistenz Schweiz FAssiS hat beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das Pilotprojekt Assistenzbudget eingereicht. Im Rahmen der 4. IV-Revision wurde die Umstellung auf die so genannte Subjektfinanzierung diskutiert. Gefordert wurde, dass behinderte Menschen, die eine Hilflosenentschädigung der IV erhalten und in einer privaten Wohnung leben, neben einer Pauschale ein individuelles Budget zur Begleichung der Assistenzkosten erhalten. Die Vorlage wurde zwar abgelehnt, doch wurde der Bundesrat verpflichtet, in ein oder mehreren Pilotversuchen Massnahmen zu prüfen, die eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit dauerndem Pflege- und Betreuungsbedarf erleichtern. Die Kosten sollen dabei in einem vernünftigen Verhältnis zu den Heimkosten stehen. Das "Pilotprojekt Assistenzbudget" soll Auskunft darüber geben, wie viele Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV (im Sinne der Anspruchsberechtigten gemäss Beschluss 4. IV-Revision) als Alternative zu herkömmlichen Betreuungssettings ihren Assistenzbedarf eigenverantwortlich - gegebenenfalls mit Hilfe ihrer gesetzlichen Vertretung und/oder unterstützt durch die verschiedenen Dienstleister - organisieren und die notwendige Hilfe Dritter in freier Wahl auf einem offenen Markt von Leistungsanbietern einkaufen möchten. Die FAssis erwartet die Bewilligung durch den Bundesrat im Frühling 2004.
>> Weitere Informationen
Higher Education Accessibility Guide (Barrierefreie Hochschule)
Die Datenbank "Barrierefreie Hochschule" HEAG bietet ein umfangreiches Angebot an Informationen über die Leistungen, die für behinderte oder chronisch kranke Studierende im Rahmen der "Barrierefreien Hochschule" in den folgenden Ländern zur Verfügung stehen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Grossbritannien. Diese Informationen sollen Studierende und ihren Lehrern helfen, Entscheidungen über mögliche Studienaufenthalte und Austauschaktivitäten zu treffen. Die HEAG-Datenbank wird gehostet von der European Agency for Development in Special Needs Education EA und koordiniert von der Katholischen Universiät Leuven, Belgien.
Neues Berufsbildungsgesetz und Verordnung seit 1. Januar 2004 in Kraft
Der Bundesrat erliess an seiner Sitzung vom 19. November 2003 die neue Berufsbildungsverordnug BBV. Die BBV wurde anschliessend gemeinsam mit dem neuen Berufsbildungsgesetz BBG per 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt. Die beiden neuen Rechtserlasse sollen unter anderem ausdrücklich "... die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen" fördern (Art. 3c BBG). Der Bund leistet hierzu neben Pauschalbeiträgen an die Kantone spezielle Beiträge an Kantone und Dritte für Massnahmen zur "...Bildung und berufsorientierten Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen..." (Art. 52, 55 BBG). Mit dem neuen Gesetz und der dazugehörenden Verordnung wird insbesondere auch eine höhere Durchlässigkeit zwischen verschiedenen beruflichen Bildungstypen und Bildungsniveaus, eine höhere Flexibilität hinsichtlich Ausbildungsdauer und Ausbildungsgestaltung sowie eine bessere Anerkennung der künftigen Anlehre, der sog. zweijährigen Grundbildung mit eidg. Berufsattest, auf dem Arbeitsmarkt angestrebt. Ausserdem wird es durch eine Entkoppelung von Ausbildung und Qualifikationsverfahren künftig möglich sein, einen beruflichen Abschluss ohne formal geregelten Ausbildungsweg zu erreichen.
Für die Umsetzung des neuen Gesetzes ist eine Übergangsfrist von 5 Jahren vorgesehen. Sie erfolgt nach einem Masterplan. Während dieser Zeit werden u.a. die bisherigen Ausbildungsreglemente für Berufslehren durch neue sog. Bildungsverordnungen für die neuen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest und mit eidg. Fähigkeitszeugnis abgelöst.
>> BBG & BBV: Paralleldarstellung
>> BBG: Text Gesetz
>> BBV: Text Verordnung
>> Vernehmlassung BBV: Ergebnisse
>> Weitere Informationen: Umsetzung, Glossar, häufig gestellte Fragen (FAQ), usw.
Fachstelle Gleichstellung: Ernennung Gleichstellungsbeauftragte
Das Büro der Dachorganisationenkonferenz DOK hat die bisherige Gleichstellungsbeauftragte der DOK, Frau Dr. iur. Caroline Klein, zur ersten Leiterin der Fachstelle Gleichstellung, die den Namen "égalité handicap" tragen wird, ernannt. Die Eröffnung der Fachstelle ist definitiv auf den 1. Januar 2004 beschlossen worden, u.a. auch aufgrund des Entscheids des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), zusätzliche Mittel für die Fachstelle zur Verfügung zu stellen. Die Fachstelle kann somit mit 1.4 bis 1.6 Stellen besetzt werden.
>> Information: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich, Tel. 01/201 58 26, [email protected]; DOK-Gleichstellungsbeauftragte: Dr. iur. Caroline Klein, Marktgasse 31, 3011 Bern, Tel. 031/ 398 50 65, [email protected]
Interne Suche auf dem Bildungsserver educa
Der Schweizerische Bildungsserver hat eine neue Suchfunktion, welche die Suche nach Unterrichtsmaterialien, Artikeln und Links auf educa vereinfacht.
>> Weitere Informationen
Kanton Zürich: Soziale Hilfe von A-Z
Das Verzeichnis Soziale Hilfe von A-Z 2003/04 für den Kanton Zürich ist erschienen. Es enthält Adressen und Kurzbeschreibungen der Dienstleistungen von über 3'000 öffentlichen, privaten und kirchlichen Organisationen - ein Hilfsmittel für alle, die bei sozialen, gesundheitlichen, finanziellen, rechtlichen oder schulischen Problemen Informationen über entsprechende Angebote suchen.
>> Bestellung
Kinderschutz: Adressverzeichnis von Hilfs- und Beratungsstellen
Das Adressverzeichnis "Kinderschutz" enthält die Adressen und weitere Informationen zu verschiedenen öffentlichen und privaten Hilfs- und Beratungsstellen im Zusammenhang mit Kindesmisshandlung in der Schweiz. Ziel dieses Verzeichnisses ist es, allen Personen, die direkt oder indirekt mit Kindesmisshandlung konfrontiert sind, zu helfen, die zuständige Hilfsstelle zu finden. Das Verzeichnis kann direkt im Internet abgerufen werden.
Bestellung der Papierversion: Bestellnr.: 318.809 d
>> Weitere Informationen: Zentralstelle für Familienfragen, Bundesamt für Sozialversicherung, Tel. 031/322 90 44, [email protected]
Weitere Kurznachrichten
"Behindert - was tun?"
Angesichts der seit der letzten Ausgabe (1996) erheblichen gesetzlichen Veränderungen, welche die Rechtssituation behinderter Menschen wesentlich beeinflussen, hat die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft zur Eingliederung Behinderter SAEB ihr Rechtshandbuch "Behindert - was tun?" vollständig überarbeitet und im Dezember 2003 neu herausgegeben. Insbesondere erhält der Ratgeber erste Ausführungen über die Auswirkungen der 4. IVG - Revision sowie des neuen Gleichstellungsrechts (Verfassung und Behindertengesetz).
>> Bestelladresse: SAEB / FSIH, Bürglistrasse 11, 8002 Zürich; Tel. 01 202 23 77, [email protected]
Projekt "BerührerInnen" unter neuer Trägerschaft
Das von Pro Infirmis entwickelte Projekt "BerührerInnen" wurde einer neuen Trägerschaft übergeben. Der neu gegründete "Förderverein FaBS: Behinderung und Sexualität - gegen sexualisierte Gewalt" unter dem Präsidium von Dr. Aiha Zemp wird die Verantwortung für die Ausbildung der 12 Berührerinnen und Berührer übernehmen und das Projekt weiterführen. Der Start der Ausbildung ist für die nächsten Wochen vorgesehen. Der Förderverein FaBS hat zum Zweck, Menschen mit Behinderung den selbstbestimmten Umgang mit ihrer Sexualität zu ermöglichen und sexualisierte Gewalt gegen sie zu verhindern. Zu diesem Zweck wird der Förderverein eine schweizerische Fachstelle gründen. Diese wird Beratungen, Supervisionen und Weiterbildungen für Betroffene, deren Angehörige sowie für Professionelle in Institutionen, Sexualassistentinnen und -assistenten (wie "BerührerInnen" künftig genannt werden) anbieten, ausserdem wird sie präventiv arbeiten gegen sexualisierte Gewalt und sexuell übertragbare Krankheiten sowie Dienstleistungen anbieten, Öffentlichkeitsarbeit leisten und Forschungsprojekte initiieren und begleiten.
>> Informationen: Dr. Aiha Zemp, Tel. 061/683 00 80, [email protected]
Statistik der IV-Institutionen
Das Bundesamt für Statistik (BfS) ist dabei, eine Revision "der Statistik der Sozialmedizinischen Institutionen" SMSTAT zu beenden. Zielsetzung: die Statistik besser an die Bedürfnisse des Bundes, der Kantone, der Institutionen und anderen Partnern anzupassen. Der neue Fragebogen soll die Daten für die Angebote "Wohnen", "Arbeit" und "Bildung und Wiedereingliederung" enthalten. Man hat versucht, die heute verfügbaren Daten der Institutionen zu übernehmen. Es gibt jedoch eine Einschränkung: es werden nur diejenigen Institutionen erfasst, die auch das Angebot "Wohnen" anbieten. Die ist ein erster willkommener Schritt in Richtung einer öffentlichen Statistik des IV-Gebietes, die auf Tendenzen in Angeboten, Kundschaft, Kosten und Betreuungspersonen hinweisen wird, auch wenn möglicherweise ca. 15% der Plätze im Bereich "Arbeit" und "Berufsbildung" in der Schweiz von der Statistik ausgeschlossen werden. Der Fragebogen soll nach einer Testphase im Jahre 2005 eingesetzt werden. Die Sonderschul-Statistik wird ebenfalls revidiert: Die Schweizerische Zentralstelle für Heilpädagogik SZH arbeitet mit dem BfS und den kantonalen Verantwortlichen für die Sonderschulung daran, das Kategoriensystem an die heutigen Gegebenheiten anzupassen.
Quelle: INSOS
Netzwerk gegen den Illettrismus
Ein beträchtlicher Teil der Erwachsenen in der Schweiz ist trotz Volksschulbesuch und einheimischer Muttersprache auf Grund mangelnden Leseverständnisses in der Fähigkeit zur Bewältigung beruflichen und privaten Lebens beeinträchtigt. Im letzten Jahr ist hierzu ein Bericht erschienen, der u.a. die Schaffung eines Netzwerks aller in der Prävention und Bekämpfung von Illettrismus tätigen Institutionen empfiehlt. Die Pädagogische Hochschule Aarau hat nun ein Konzept für ein solches Netzwerk vorgelegt, das vom Bundesamt für Kultur als Grundlage für die weitere Arbeit zur Kenntnis genommen wurde.
Quelle: Berufsbildung Aktuell - Ausgabe 107, 14.10.2003
>> Weitere Informationen
Modul-Lehrgang für berufliche Ausbildner/innen in geschützten Ausbildungsstätten
Der bisherige Lehrgang für Berufsbildner und Berufsbildnerinnen der Agogis INSOS W & O wurde neu konzipiert. Die neue Ausbildung wurde u.a. an die Erfordernisse des neuen Berufsbildungsgesetzes angepasst, welches am 1. Januar 2004 rechtswirksam wurde. Die neu konzipierte Ausbildung im Baukastensystem wird auch auf verwandte Abschlüsse der höheren Berufsbildung abgestimmt. Vorgesehen ist insbesondere eine spätere Fortsetzung bzw. Ergänzung des neu konzipierten Lehrganges im Hinblick auf eine Zertifizierung als Arbeitsagoge bzw. Arbeitsagogin Agogis INSOS oder im Hinblick auf eine Vorbereitung auf die Berufsprüfung als Ausbilder/in mit eidg. Fachausweis oder schliesslich für den Erwerb eines für die Zukunft geplanten eidg. Diploms in Arbeitsagogik. Für bisherige Absolventen/Absolventinnen des Lehrgangs Ausbildnerinnen/ Ausbildner besteht ein Passerelle-Programm, welches zum neuen Abschluss und den damit verbundenen Anrechnungsmöglichkeiten bei der Fortsetzung der Ausbildung zum Arbeitsagoge bzw. Arbeitsagogin Agogis INSOS führt.
>> Weitere Informationen: Programm 2004 (Seite 102)
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV): Ives Rossier folgt auf Otto Piller
Auf Vorschlag des Departementsvorstehers Pascal Couchepin hat der Bundesrat am 26.9.2003 Yves Rossier als Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV bestimmt. Er ist Jurist und arbeitete als wissenschaftlicher Berater für die Bundesräte Jean-Pascal Delamuraz und Pascal Couchepin. Dabei betreute er die Dossiers Gesundheit und Sozialwesen. Zurzeit ist er noch Direktor des Sekretariats der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Er wird sein neues Amt am 1. Januar 2004 antreten. Zugleich werden die Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem BSV neu aufgeteilt. Die Abteilung Kranken- und Unfallversicherung wird vom BSV ins BAG transferiert. Dadurch soll ein Kompetenzzentrum für Gesundheit auf Bundesebene geschaffen werden.
Quelle: NZZ vom 27./28. September 2003
Schulische Standortgespräche auf der Basis der ICF
Die diagnostische Beurteilung von Schülerinnen und Schülern mit Schulschwierigkeiten sowie die Zuteilung zu sonderpädagogischen Massnahmen wird im Schulbereich uneinheitlich gehandhabt. Oft ist es schwer nachvollziehbar, weshalb einem Kind in der einen Schulgemeinde eine Massnahme zugesprochen wird, während ein vergleichbares Kind ein paar Gemeinden weiter keine oder eine ganz andere Massnahme erhält. Im Auftrag der Bildungsdirektion des Kantons Zürich haben die Pädagogische Hochschule Zürich PHZH und die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH gemeinsam ein Verfahren entwickelt, welches unter anderem dazu dient, die Situation von Kindern mit Schulschwierigkeiten gemeinsam zu analysieren, Förderziele zu formulieren sowie geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Dieses Verfahren basiert auf der Rahmenklassifikation ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Per Schuljahr 2003/2004 können Schulen und im Schulbereich tätige Fachleute im Kanton Zürich das Verfahren erproben
>> Weitere Informationen: in der linken Spalte Rubrik "Unser Angebot" wählen und anschliessend in der rechten Spalte den Link "Erprobung..." anklicken.
Kanton St. Gallen: Kompetenzevaluation auf Sekundarstufe I
Seit Februar 2002 ist im Kanton St. Gallen unter dem Titel Volksschulabschluss ein Projekt zur Schaffung eines Systems zur Kompetenzmessung auf Sekundarstufe I (8. Schuljahr; Sek-/Realschule und Kleinklassen) im Gange. Damit soll die Volksschule an Transparenz und Verbindlichkeit gewinnen, u.a. auch dadurch, dass die Schülerinnen und Schülern lernen, sinnvoll zu lernen und die Volksschule einen Abschluss (Zertifikat) erhält, der auch im Erwachsenenalter gut nachholbar wird. Die Evaluation von kognitiven und sozialen Kompetenzen soll den Schülerinnen und Schülern erlauben, für die verbleibende Schulzeit Lernschwerpunkte zu setzen, den Lehrmeisterinnen und -meistern als Selektionsinstrument dienen und die Schaffung eines Portfolios ("Stellwerk") am Ende der Schulzeit erlauben. Im Zuge dieses Projekts soll auch das 9. Schuljahr unter dem Motto "Schwächen schwächen und Stärken stärken" neu gestaltet werden. Erste Schulversuche mit der Neugestaltung des 9. Schuljahres sind auf 2004, erste Pilotversuche mit "Stellwerk" sind im April 2006 geplant.
Quelle: Berufsbildung aktuell, Ausgabe 100 vom 10.6.2003
>> Weitere Informationen
Projekte zur Schulsozialarbeit
Im Rahmen einer Bestandesaufnahme der Schulsozialarbeit wurden in der Deutschschweiz 45 neue Projekte recherchiert. Diese Projekte wurden in den vergangenen Monaten aufbereitet und finden sich nun unter www.schulsozialarbeit.ch in der Rubrik CH-Projekte. Teilweise sind Konzepte, Stellenbeschriebe vorhanden und stehen zum Download bereit. Mit dieser Verdreifachung der Projekte auf der Homepage hat sich auch die Struktur geändert. Man findet unter CH-Projekte nun eine Gliederung nach Kantonen, dann nach Städten und Gemeinden innerhalb der Kantone. Alle Projekte in der Schweiz, die noch nicht auf der Homepage verzeichnet sind, können über eine Online-Anmeldung eingetragen werden.
Leitfaden zur Umsetzung der Bologna-Erklärung
Die Umsetzung der Bologna-Erklärung fordert auch für die Ausbildungsangebote im Bereich Heilpädagogik Neues. Frühestens auf Herbst 2005 starten die ersten gestuften und modularisierten Studiengänge nach dem Bachelor/Master-System. Sie ersetzen die bisherigen Diplomstudiengänge. Den Ausbildungsinstituten soll nun Einiges an Arbeit erspart werden. Unter dem Titel "Best Practice" hat die Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz KFH - mit der die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen SKPH eng zusammenarbeitet - einen Leitfaden für die Einführung der modularen Bachelor- und Masterstudiengänge und des European Credit Transfer Systems (ECTS) erstellt. Es handelt sich um ein mit Beispielen versehenes Instrument, das die umfangreichen Dokumente des bisherigen Bologna-Prozesses ersetzt oder sie bereits integriert hat. Vorgestellt wird die "Best Practice" an einer Kickoff-Tagung am 19. November 2003.
Umsetzung der Bologna-Deklaration in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung
Die Schweizerische Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Pädagogischen Hochschulen SKPH hat in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten CRUS am 18. Juni 2003 eine Arbeitstagung zur Umsetzung der Bologna-Deklaration in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in Bern durchgeführt. Als Diskussionsergebnisse lassen sich festhalten: Für Vorschul- und Primarschullehrkräfte soll mindestens ein Bachelorabschluss (dreijährige Hochschulausbildung) angestrebt werden, der mit einem Master (zusätzliche 1 bis 2 Studienjahre) ergänzt werden kann. Für die Ausbildung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I wurde als mittelfristiges Ziel der Masterabschluss (ca. eine 4 1/2-jährige Ausbildung inklusive Bachelor) formuliert. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe II (Unterrichtsbefähigung an Gymnasien) wird neben dem anzustrebenden Master in den entsprechenden Fachwissenschaften wie bisher zusätzlich eine didaktische Ausbildung (rund ein weiteres Studienjahr) notwendig sein, die während diesem Masterstudium oder nach diesem absolviert werden kann. Schliesslich stellt sich die Situation für die verschiedenen heilpädagogischen Ausbildungsgänge aufgrund der vielfältigen Ausbildungsstrukturen etwas komplexer dar. Je nach Ausbildungsrichtung wird der Bachelor- oder der Masterabschluss angestrebt. Entscheiden über diese Zuordnungen der Bachelor- und Masterabschlüsse für die verschiedenen Ausbildungen in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung werden die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren EDK sowie die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK).
>> Weitere Informationen: Prof. Dr. Hans-Jürg Keller, Leiter der SKPH-Arbeitsgruppe Bologna, Pädagogische Hochschule Zürich, Tel.: 043 305 50 82 und Dr. Rudolf Nägeli, Leiter Umsetzung Bologna der CRUS in Bern, Tel.: 031 306 60 36
Vorprojekt zur Feminisierung im Lehrberuf
Der Männeranteil der Lehrpersonen an der Volksschule liegt in einigen Kantonen bereits unter 10%. Der Zentralvorstand des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH hat sich an seiner Sitzung im April zu einer Vorstudie zur Feminisierung im Lehrberuf, respektive zur Gleichstellung und Chancengleichheit ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe wird die Grundlagen zum Vorprojekt für die Projekteingabe durch den LCH im kommenden Januar 2004 beim Eidgenössischen Büro für Gleichstellung von Mann und Frau erstellen.
Quelle: Bildung Schweiz, 6/2003
PISA 2000-Folgemassnahmen: Gemeinsam für eine erfolgreiche Schule
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren EDK hat an ihrer Plenarveranstaltung vom 12. Juni 2003 einen Aktionsplan mit PISA 2000-Folgemassnahmen verabschiedet. Er umfasst konkrete Massnahmen zur Sprachförderung, Schulqualität und flexibleren Einschulung. Hinzu kommen ausserschulische Massnahmen: PISA 2000 und die Vertiefungsstudien zeigen, dass die Lesefähigkeiten stark vom sozialen und kulturellen Hintergrund abhängen. Die EDK hat deshalb weitere Kreise eingeladen, den Bildungsbereich zu unterstützen, durch flankierende Massnahmen wie frühe Förderung und ausserschulische Betreuungsangebote.
>> Weitere Informationen
Vertretung der Heilpädagogik auf Bundesebene
Der Bundesrat hat Dr. Dr. h.c. Alois Bürli, ehemaliger Direktor der SZH, als neues Mitglied der Eidgenössischen Rekurskommission für Forschungsförderung gewählt. Ferner hat ihn die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK für die Phase 2 (2003/04) in die Projektorganisation zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen NFA delegiert.
Schule und Lehrberuf: Auftakt zu einer öffentlichen Diskussion
Die Kantone sind eingeladen, während eines Jahres über die gesellschaftliche Funktion von Schule und Lehrberuf und über ein attraktives, zukunftgerichtetes Berufsbild zu diskutieren. Der Auftakt zur Diskussion, die bis März 2004 geführt werden soll, wurde im Rahmen der Arbeiten einer Task Force der EDK am 20. Mai 2003 mit einer Veranstaltung an der Pädagogischen Hochschule Freiburg gegeben. Basis für die Diskussion bildet ein Thesenpapier der EDK. Als Teilprojekt der Task Force-Arbeit wurde das Leitbild Lehrberuf erstellt.
Umfrage zur beruflichen Bildung in geschützten Ausbildungsstätten
Geschützte Ausbildungsstätten stellen einen beträchtlichen Teil der niederschwelligen beruflichen Bildung sicher. Genauere Angaben zur aktuellen Ausbildungstätigkeit dieser Ausbildungsstätten fehlten allerdings bisher. Eine Erhebung des Branchenverbandes INSOS (Soziale Institutionen für Menschen mit Behinderung) vermag hier mehr Klarheit zu schaffen. Laut Umfrageergebnissen aus einem Rücklauf von 100% boten Jahr im vorletzten Jahr 116 Institutionen der INSOS geschützte Ausbildungsplätze an. Rechnet man Institutionen ausserhalb der INSOS hinzu, kann die Zahl der geschützten Ausbildungsinstitutionen auf insgesamt ca. 130 geschätzt werden. 1010 Jugendliche haben im Jahr 2002 eine berufliche Ausbildung in den 116 erfassten INSOS-Institutionen erfolgreich abgeschlossen. Je ca. 40% dieser Abschlüsse betrafen BBT-Anlehren und IV-Anlehren sowie gegen 20% Berufslehren. Bei den BBT-Anlehren werden damit ein Fünftel aller Anlehrausweise in der Schweiz im geschützten Rahmen erworben. Insgesamt wird in den befragten Ausbildungsstätten in 66 von rund 300 Ausbildungsberufen ausgebildet, wobei sich 80% der Ausbildungsverhältnisse in nur gerade 11 Berufen konzentrierten. Rund 50% aller Absolventen von geschützten Ausbildungsstätten hatten bis zum letzten Tag ihrer Ausbildung einen Arbeitsvertrag mit einem Betrieb in der Wirtschaft unterzeichnet; bei den BBT-Anlehren waren es gar nahezu zwei Drittel.
>> Detailergebnisse:
- Diplome und Arbeitsverträge nach Ausbildungstyp
- Diplome nach Branchen
- Diplome nach Beruf (Zuordnung der Anlehrberufe zu den entsprechenden Lehrberufen)
Behinderteninitiative: 38% der Stimmenden und drei Kantone sagen "Ja"
Die Volksinitiative "Gleiche Rechte für Behinderte" wurde mit einer Mehrheit von fast zwei Dritteln bei der Abstimmung vom 18. Mai abgelehnt. Sie erreichte damit aber immerhin den zweitgrössten Anteil an Befürworterinnen und Befürwortern unter den sieben Initiativen, über die abgestimmt wurde. Einzig die Kantone Genf, Jura und Tessin haben die Initiative angenommen. Das sind diejenigen Kantone, welche in Integrationsfragen zu den fortschrittlichsten in der Schweiz gehören.
In Kommentaren zum Ergebnis wurden vor allem zwei Gründe für die Ablehnung angeführt: Angst vor einer Prozessflut und die hohen Kosten, welche die baulichen Anpassungen mit sich gebracht hätten. Wie Nationalrat Marc Suter in einem Interview sagte, bleibe festzustellen, dass Reformen in der Schweiz viel Zeit bräuchten - man vergleiche mit der Gleichstellung der Frauen.
Im Anschluss an die Ablehnung der Initiative tritt nun das bereits verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz BehiG am 1. Januar 2004 in Kraft. Es gilt jetzt, mit diesem Instrument für die Integration und Gleichstellung in unserer Gesellschaft möglichst viel zu erreichen. Sicher ist auch, dass der Kampf um gleiche Rechte für Behinderte weiter gehen muss und wird.
Masterplan für tertiäre Bildung
Der von der EDK vorgeschlagene Masterplan für die Bereiche Berufsbildung, Fachhochschulen und Universitäten wird Realität: Als Partner in der Verantwortung für den nachobligatorischen Bildungsbereich legen Bund und Kantone gemeinsam fest, was sie in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel erreichen wollen. Die EDK zeigt sich sehr erfreut und erleichtert über diese Entwicklung. Der "Masterplan kurzfristig" (2004-07) umfasst die Bereiche Berufsbildung, Fachhochschulen und Universitäten: Ziele und Prioritäten werden definiert. Diese Planung wird anschliessend rollend fortzuführen sein und auch die verschiedenen Sparmassnahmen des Bundes mitberücksichtigen müssen, soweit diese die Bereiche Bildung und Forschung betreffen (Kreditsperre, Entlastungsprogramme). "Masterplan langfristig" (ab 2008): In erster Linie geht es um eine ganzheitliche Steuerung des gesamten Hochschulbereichs (Universitäten und ETH, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen) auf Grundlage eines neuen Hochschulförderungsgesetzes des Bundes und entsprechend angepasster Konkordate der Kantone. Sodann geht es um die Bereinigung der Angebote von Universitäten und Fachhochschulen.
>> Weitere Informationen
Forschungskonzepte 2004-2007
Die gleichnamige kostenlose Broschüre über die Ressortforschung des Bundes (Forschung der Bundesverwaltung, die Fragen der Gesellschaft zu bestehenden Problemen aufgreift) enthält unter anderem auch Themen von heilpädagogischem Interesse, z.B. "Grundlagen und Ideenentwicklung zur Sozialpolitik" und "Gesellschaftlicher Zusammenhalt".
>> Weitere Informationen
Lehrdiplome - bald schweizerisch anerkannt?
Wer ein älteres Lehrdiplom hat, kann schon bald Vorteile ziehen aus der Reform der Lehrerbildung. Das Diplom wird nämlich automatisch schweizerisch anerkannt, sobald der Kanton, in dem es ausgestellt wurde, neue, von der EDK anerkannte PH-Diplome (Pädagogische Hochschule) abgibt. Der Vorteil: Die Wirksamkeit der Freizügigkeit tritt automatisch in Kraft. Lehrerinnen und Lehrer mit Diplom aus einem Kanton mit PH-anerkannten Studiengängen haben direkt nach der PH-Anerkennung die Möglichkeit zur Berufsausübung in allen Kantonen. Eine Bestätigung ist nicht nötig, sie kann aber gegen Fr. 100.-- bei der EDK (www.edk.ch) eingeholt werden. Der Nachteil: Das Diplom wird nicht automatisch in ein (Fach-)-Hochschuldiplom umgewandelt. Zudem müssen die Kantone ihre PH-Studiengänge anerkennen lassen. Sie tun dies gemäss ihrem eigenen Zeitplan.
Quelle: Mitteilung der EDK an die pädagogische Fachpresse, 13.3.2003
Neues Berufsbild Logopädin/Logopäde
Der Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband (DLV) hat das Berufsbild überarbeitet und in einer Broschüre publiziert (DLV 2002). Darin werden die Fach- und Berufsdefinition, die Tätigkeitsbereiche, Fragen der Berufsausübung sowie zur Ausbildung dargestellt. Diese Broschüre bietet Interessentinnen und Interessenten einen fundierten Einblick in den logopädischen Beruf und kann beim DLV bezogen werden: DLV Zähringerstr. 19, 6003 Luzern, oder Tel.: 041 240 80 81.
Studie zur Zufriedenheit im Lehrberuf
Nach einer Umfrage des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LCH hat die Zufriedenheit der Deutschschweizer Lehrerinnen und Lehrer seit 1990 abgenommen. Während die Arbeit an sich unvermindert positiv erlebt wird, sind Rahmenbedingungen wie Klassengrösse, Lohn und Reformhektik Gründe für Kritik. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) kommt zum Schluss, dass die Resultate die neuen Schwerpunkte der EDK-Arbeiten bestätigen, welche auf gesamtschweizerischer Ebene zur Stärkung des Berufsstandes der Lehrer eingeleitet worden sind. Als die vier zentralen Handlungsfelder der EDK zur Stärkung des Berufsstandes werden aufgeführt: Aus- und Weiterbildung, Berufsbild Lehrperson, Rekrutierungsstrategie, Information und Kommunikation. Zur Erklärung der EDK zu Perspektiven des Lehrberufs s. Zur Studie zur Berufszufriedenheit der Lehrerinnen und Lehrer s. Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Ringstrasse 54, 8057 Zürich
Berufsinformation für Lernbehinderte
Spezielle Materialien zur Berufswahlvorbereitung von Lernbehinderten sind rar. Im Rahmen eines Luzerner Projektes zum Lehrstellenbeschluss II wurden nun spezielle Unterlagen zur Berufswahlvorbereitung von Schülerinnen und Schülern aus Klein- bzw. Sonderklassen im Internet bereitgestellt. Die Dokumentation Berufe Easy bietet 50 leicht verständliche Beschreibungen zu einfacheren Berufslehren, zu BBT-Anlehren und zu zweijährigen beruflichen Grundbildungen. Ergänzend ermöglichen die «Interessenkarten Easy» die Klärung der Interessen bei Lernschwächeren. Die Kartensammlung umfasst 21 Interessenbereiche mit entsprechenden Berufen. Es sind auch Fotos erhältlich. Obwohl die Dokumentation sich auf Luzerner Verhältnisse bezieht, kann sie ohne grössere Probleme auch in anderen Kantonen angewendet werden.
Bezug: Berufs- und Studienberatung des Kantons Luzern, Winkelriedstrasse 35, 6003 Luzern; Tel. 041 228 52 52
"Zugang für alle" hilft Barrieren überwinden
Technologiesprünge bauen neue Schranken auf, die unter Kosten- oder Zeitdruck, aber häufig auch aus mangelndem Wissen über die Wahrnehmungsfähigkeit und Bewegungsmöglichkeit von Menschen mit Sinnes-, Körper- oder Lerneinschränkungen entstehen. Die Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung versteht sich als Vermittlerin zwischen dem Anwenderkreis und den Geräte- und Informationsanbietern aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Sie bezweckt in erster Linie:
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit und vor allem der Informationsanbieter hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten und -schranken der behinderten Anwender
- Unterstützung oder Initiierung von Entwicklungs- und Forschungsprojekten im Bereich Hilfsmittel und Zugriffstechnologie
- Aufbau einer Dokumentationszentrale zur Unterstützung von Anbietern und Herstellern
- Orientierung und Schulung behinderter Computerbenutzer mit Schwergewicht auf Methoden zur erhöhten Selbständigkeit
- Kontakt zu in- und ausländischen Fachorganisationen zur Suche von Synergien.
Adresse: Zugang für alle, Seefeldstr. 65, 8008 Zürich; Tel. 01/383 44 16
Verabschiedung der ICF (ICIDH-2)
Die 54. "World Health Assembly" hat im Mai 2001 die "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung & Gesundheit" verabschiedet. Die Abkürzung lautet neu ICF (früher ICIDH-2). Die definitive Version der ICF liegt u.a. in einer englischsprachigen Version vor. Eine deutschsprachige Version der definitiven Fassung wird derzeit übersetzt bzw. bereinigt. Mit der ICIDH-2 lassen sich Zustände der Funktionsfähigkeit von Menschen beschreiben bzw. einordnen, welche im Zusammenhang mit ihrer körperlichen und geistig/seelischen Verfassung stehen. Die Klassifikation erlaubt eine einheitliche Beschreibung von Beeinträchtigungen in den drei Dimensionen (1) Körperfunktionen und -strukturen, (2) Aktivitäten bzw. Tätigkeiten und (3) Partizipation an Lebensbereichen in Gesellschaft und Umwelt.
Die Mitgliedstaaten der WHO sollen dazu angehalten werden, die ICF in Forschung, Überwachung und Berichterstattung verbindlich anzuwenden. Dies unter Berücksichtigung von spezifischen Situationen in den einzelnen Staaten und im Hinblick auf mögliche zukünftige Überarbeitungen. Auf Wunsch wird der Generaldirektor den Staaten bei der Anwendung der ICF behilflich sein.
>> Weitere Informationen
CH-6003 Luzern - Theaterstrasse 1 - Telefon 041 226 30 40 - Fax 041 226 30 41 - szh@szh.ch |
Letzte Aktualisierung: 07.10.2004 |