Sonderpädagogik-Konkordat
Seit dem Rückzug der Invalidenversicherung aus der Mitfinanzierung der Sonderschulung liegt die fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf bei den Kantonen. Zur einheitlichen Koordination der Aufgaben erarbeiteten die Kantone unter der Federführung der EDK die Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik (Sonderpädagogik-Konkordat). Gemäss dem Konkordat haben alle in der Schweiz wohnhaften Kinder und Jugendlichen (0-20) mit einem besonderen Bildungsbedarf Anrecht auf sonderpädagogische Massnahmen. Mit dem Konkordat, welches am 1.1.2011 in Kraft trat, wird ein gesamtschweizerischer Rahmen für die wichtigsten Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich festgelegt. Es regelt das sonderpädagogische Angebot. Kernstücke dieses Konkordats sind gesamtschweizerische Instrumente in den Bereichen
Weitere Informationen zum Sonderpädagogik-Konkordat:
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Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik, vom 25. Oktober 2007 (PDF)
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Allgemeines zum Konkordat und den zugehörigen Instrumenten
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Stand der Beitrittsverfahren / Inkrafttreten
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Kantonalisierung der Sonderpädagogik (Auszug EDK-Newsletter April 2013)
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Stand der Sonderpädagogik in der Romandie und im Tessin
Weitere Informationen zu allgemeinen Richtlinien und Standards zur Qualität des sonderpädagogischen Angebots: Qualitätsrichtlinien für das sonderpädagogische Angebot (0-20) aus der Sicht der Leistungsanbieter, vom 10. November 2006