Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich dient dazu, Einschränkungen durch Behinderungen aufzuheben oder zu verringern. Hingegen beinhaltet er keine Modifikation der
Lern- bzw. Ausbildungsziele. Nachteilsausgleich kommt in der Schul- und Berufsbildung sowie den entsprechenden Aufnahme- und Qualifikations-verfahren zur Anwendung. Personen mit einer Behinderung haben Anrecht auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs, sofern das Prinzip der Verhältnis-mässigkeit respektiert wird. Ein aktuelles Gutachten einer fachkundigen Instanz ist notwendig, um das Recht auf Massnahmen des Nachteilsausgleichs festzulegen. Schliesslich können nur auf dieser Basis angepasste Massnahmen zum Nachteilsausgleich festgelegt werden.

Weitere Informationen zu Massnahmen des Nachteilsausgleichs nach Art der Störung/Behinderung finden Sie in französischer Sprache unter Besoins éducatifs particuliers et intégration.

- FAQ Nachteilsausgleich
- Weiterführende Dokumente

Für zusätzliche Informationen
Francesca Moser: