Rechtliches
Völkerrrecht
Das Völkerrecht bildet Teil des Bundesrechts und tritt unter anderem in Form von bilateralen oder multilateralen Staatsverträgen in Erscheinung. Die UNO-Behindertenrechtskonvention sowie die UNO-Kinderrechtskonvention, welche Verfassungsrang geniessen, sind für die rechtsanwendenden Behörden und Kantone auf Grund von Art. 49 Abs. 1 und Art. 190 BV verbindlich.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) ist am 26. März 1997 in der Schweiz in Kraft getreten.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ist am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.