Das SZH stützt sich auf die bestehenden Rechtsgrundlagen und Dokumente, um den neuen Begriff des Nachteilsausgleichs in Form von FAQs zu klären und zu umschreiben. Das vorliegende Dokument hat keinen juristisch verbindlichen Charakter. Für rechtliche Informationen und Beratungen zum Thema Nachteilsausgleich steht Inklusion Handicap zur Verfügung.
(Letzte Aktualisierung: Februar 2016)