Übergang Schule - Beruf

Gemäss dem Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) sind die Kantone verpflichtet Jugendliche mit Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorzubereiten. Diese Brückenangebote unterscheiden sich in den einzelnen Kantonen im Niveau und in Bezug  auf die praktische resp. theoretische Ausrichtung stark voneinander. Die Angebote umfassen Schulische Brückenangebote, Integrationskurse, Vorlehren oder Vorkurse. Informationen sowie eine Auswahl an Brückenangeboten finden sich unter Berufsberatung.ch sowie bei IDES.

Der Zuständigkeitsbereich sowie die Finanzierung dieser Brückenangebote sind je nach Kanton unterschiedlich geregelt. In einzelnen Kantonen liegt dieser auf der Stufe Sek 1 in anderen auf Stufe Sek 2.

Das Projekt «Nahtstelle» der EDK beschäftigte sich zudem mit dem Übergang von der Schule in die Berufswelt. Ziel des Projektes war es, den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einem Sek2-Abschluss zu erhöhen, Zeitverluste bei Lehrstellenwechseln zu vermeiden sowie die Problemgruppen frühzeitig zu erkennen.

Weitere Informationen

  • Brückenangebote in den kantonalen Rechtsgrundlagen
  • Brückenangebote in den Kantonen

     

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