Sonderklassen oder Sonderschulen
Einige Kinder oder Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf besuchen voll- oder teilzeitlich
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Sonderklassen: Sonderklassen nehmen eine reduzierte Anzahl Lernender auf, deren Entwicklung gefährdet ist oder die dem Unterricht in der Regelschule aufgrund ihrer Schwierigkeiten (z.B. Verhaltens- oder Lernschwierigkeiten) aller Wahrscheinlichkeit nach nicht werden folgen können. Sonderklassen stellen eine Schulungsart zwischen der Regel- und der Sonderschule dar. Die Überweisung der Lernenden an Sonderklassen erfolgt meistens durch eine individuelle Diagnostik.
oder
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Sonderschulen*: Eine Sonderschule gehört zur obligatorischen Bildungsstufe und ist auf bestimmte Behinderungsformen oder Lern- und Verhaltensschwierigkeiten spezialisiert. Die Sonderschule nimmt ausschliesslich Kinder und Jugendliche auf, die aufgrund des standardisierten Abklärungsverfahrens zur Ermittlung des individuellen Bedarfs (oder eines vergleichbaren Verfahrens, Anm. Redaktion) ausgewiesenen Anspruch auf verstärkte Massnahmen haben. Sie untersteht einem kantonalen Bewilligungsverfahren. Sie kann zusätzlich mit einem stationären Unterbringungsangebot oder mit einem Betreuungsangebot in Tagesstrukturen kombiniert sein.
*In Abgrenzung zu Regelschulen
(Quelle: EDK (2007). Einheitliche Terminologie für den Bereich der Sonderpädagogik)