Entwicklung

Ausgangslage

Während Jahrzehnten war die Invalidenversicherung (IV) an der Mitfinanzierung der Sonderschulung beteiligt. Die Massnahmen der Sonderschulung wurden von der IV mittels vordefinierten Kriterien festgelegt.

Mit Inkrafttreten der NFA zog sich die IV aus der Sonderschulfinanzierung zurück. Seit Anfang 2008 sind allein die Kantone in finanzieller und fachlicher Hinsicht für die Sonderschulung zuständig. Für die beigetretenen Kantone bildet die «Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik» (Sonderpädagogik-Konkordat) der Schweizerischen Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) die rechtliche Grundlage dieser Neuregelung. Mit Inkrafttreten der NFA sind die Kantone auch für die Anordnung von «verstärkten Massnahmen» im Bereich der Sonderschulung zuständig. Zur Anordnung der verstärkten Massnahmen wird im Artikel 6 des Sonderpädagogik-Konkordats die Entwicklung eines «standardisierten Abklärungsverfahrens» (SAV) gefordert. Dieses Verfahren dient zur Prozesssteuerung der Ermittlung des individuellen Bedarfs von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf.

Auftrag

Ende Oktober 2007 beauftragte die EDK Prof. Dr. J. Hollenweger (PHZH) und Prof. Dr. P. Lienhard (HfH) mit der Entwicklung eines standardisierten Abklärungsverfahrens. Die Anforderungen an diese Verfahren waren sehr umfassend. Unter anderem musste dieses eine summative aber keine formative Einschätzung ermöglichen, musste praktikabel sein und hatte den Anspruch sowohl für den Früh- als auch für den Schulbereich zum Einsatz zu kommen. 

Entwicklung

Die mandatierte Expertin und der Experte wurden bei der Entwicklung des Verfahrens von mehreren Kolleginnen und Kollegen in der deutschen und französischen Schweiz, von einer wissenschaftlichen Expertengruppe sowie einer Begleitgruppe (Vertretungen der Kantone, Behindertenverbände und Elternschaft) unterstützt. Das SZH begleitete sämtliche Arbeiten. Während der Entwicklung wurde das Verfahren von über 143 Fachpersonen in 16 Kantonen im Rahmen eines Pilotversuchs getestet. Zudem präsentierten die Expertinnen und Experten das Verfahren an mehreren Hearings den Fachpersonen und den Verbänden (Bereiche Schulpsychologie, Heilpädagogik, Medizin) und stellten dieses zur Diskussion.

Produkt

Als Ergebnis dieses gut zweijährigen Entwicklungsprozesses resultierte ein Handbuch, eine Papierversion des Verfahrens und Erläuterungen zur Verwendung der ICF-Items sowie deren elektronische Umsetzung in ein webbasiertes Tool, welche von der Plenarversammlung der EDK im Juni 2010 verabschiedet wurden. Mit der Inkraftsetzung des Sonderpädagogik-Konkordates werden die beigetretenen Kantone das Verfahren einführen.

Evaluation

Im Auftrag der EDK wird das SZH das Standardisierte Abklärungsverfahren evaluieren. Die Evaluation erfolgt vom Frühling 2012 bis zum Herbst 2013 und wird in drei Phasen vorgenommen. Die Erkenntnisse aus der Evaluation sollen anschliessend zu einer Optimierung des Verfahrens beitragen.