Standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV)
Auf der Grundlage des Sonderpädagogik-Konkordats liess die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ein «Standardisiertes Abklärungsverfahren zur Ermittlung des individuellen Bedarfs» (SAV) entwickeln. Das Verfahren dient zur systematischen Erfassung von Informationen und ermöglicht den Anwendern (Schulpsychologischer Dienst, Abklärungsstellen) eine umfassende, mehrdimensionale Bedarfsabklärung. Das Verfahren kommt zur Anwendung, wenn die lokal verfügbaren sonderpädagogischen Ressourcen nicht genügen und zusätzliche Ressourcen für die Bildung und Erziehung eines Kindes/Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden sollen. Es dient den Kantonen primär als Entscheidungsgrundlage bei der Verordnung von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen.
Mit der Einführung des SAV verabschiedet man sich von den bis anhin primär an Grenzwerten orientierten IV-Kriterien. Neu wird der Blick bei der Bedarfsabklärung auf die Entwicklungs- und Bildungsziele der Kinder und Jugendlichen gelenkt.